Weiterbildungsprojekt: Ausbildung zur Beratungslehrkraft
Hinweise für Bewerber
Hinweise zum Bewerbungsverfahren
Hinweise für Schulleitung und Schulaufsicht
Seit Herbst 1981 werden in Bayern für Lehrkräfte aller Schularten Weiterbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung als nachträgliche Erweiterung gemäß LPO I (§ 109)alt bzw. LPO I (§ 111) neu für ein Lehramt an öffentlichen Schulen im Fach Beratungslehrkraft durchgeführt.
Zur Weiterbildungssequenz der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen können nur Lehrkräfte zugelassen werden,
Die Zulassung zur Weiterbildung erfolgt durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Lehrkräfte aus dem Raum Bamberg, Eichstätt und München, die die erste Staatsprüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft ablegen wollen, werden in der Regel aus Kapazitätsgründen zur Weiterbildungsmaßnahme in Dillingen nicht zugelassen, da in diesen Städten die Universitäten ein entsprechendes Erweiterungsstudium anbieten. Ihnen wird empfohlen, sich an den entsprechenden Universitäten zu bewerben.
Seit Herbst 1989 werden Weiterbildungskurse zum Erwerb der Qualifikation als Beratungslehrkraft auch auf der Ebene der Regierungsbezirke durchgeführt (sog. Regionalkurse). Auskunft dazu erteilen die Akademie und die zuständigen staatlichen Schulberatungsstellen.
Für die zweijährige Weiterbildung an der Akademie in Dillingen besteht folgende
inhaltliche Konzeption:
Die Teilnehmer bearbeiten insgesamt drei virtuelle Bausteine im Internet. Die
erfolgreiche Bearbeitung des ersten Bausteins ist zugleich grundsätzliche
Zulassungsvoraussetzung für die sechs Präsenzkurse an der Akademie.
Die Weiterbildungssequenz beginnt jeweils im März/April jeden Jahres mit einer
Einführungsveranstaltung aller vom Staatsministerium zugelassenen Teilnehmer.
Die Bearbeitung des ersten virtuellen Bausteins schließt sich daran unmittelbar an.
Vermittelt werden fachwissenschaftliche Kenntnisse aus der Psychologie, der
Pädagogik und der Soziologie sowie praktische Kenntnisse und Fertigkeiten, gemäß
den Bestimmungen der LPO I (§111) neu:
Die in den Lehrgängen vermittelten Grundlagen werden durch das Selbststudium der virtuellen Bausteine und durch ausgewählte Fachliteratur vertieft und ergänzt.
Die Zulassung zum abschließenden Staatsexamen setzt die erfolgreiche Teilnahme an
der gesamten zweijährigen Weiterbildungsmaßnahme sowie die schriftliche
Bearbeitung eines Beratungsfalles aus der eigenen Schulpraxis voraus.
Das Staatsexamen selbst besteht aus einer schriftlichen Prüfung, in der ein
Beratungsfall aus der Praxis zu bearbeiten ist (Zeit: 4 Stunden).
Das Ergänzungsstudium ist mit folgenden Anforderungen verbunden:
Schulleiter, die um diese Anforderungen wissen, unterstützen die Beratungslehrkräfte während ihrer Ausbildung. Sie ermöglichen ihnen den lückenlosen Besuch der Präsenzveranstaltungen, entlasten sie in dieser Zeit von zusätzlichen Aufgaben, kommen ihnen bei der Stundenverteilung entgegen und helfen ihnen bei der Anschaffung des für die Ausbildung notwendigen Lehr- und Testmaterials. Die durch Präsenzveranstaltungen versäumten Unterrichtsstunden sind nicht nachzuholen.
Wegen der dienstlichen Relevanz der Weiterbildung ist das Bewerbungsverfahren bis auf weiteres folgender Maßen geregelt.
Bewerbungsformular
ohne Lehrgangsnummer auf dem Dienstweg über die Regierungen an die Akademie
zu richten.
Bewerbungsformular
ohne Lehrgangsnummer auf dem Dienstweg direkt an die
Akademie zu richten, bei Realschulen über die MB-Dienststelle.
Bewerbungsformulare
aller Bewerber unverzüglich an die Regierung bzw. die MB-Dienststelle weiter.
Regierungen bzw. MB-Dienststellen leiten die Bewerbungsunterlagen kontinuierlich
an das Staatsministerium, die Bewerbungsformulare aller Bewerber an die Akademie
weiter. Letzter Bewerbungstag an der Akademie ist jeweils der 15. Oktober.
Neue Studiengänge für Beratungslehrkräfte beginnen jährlich im März/April mit
einem Vorkurs zum virtuellen Lernen.
Achtung: Sämtliche Bewerbungen müssen der Akademie bis spätestens 15.
November des Vorjahres vorliegen. Meldungen die später eingehen, werden nicht mehr
berücksichtigt.
Aus den erwähnten Kapazitätsgründen und angesichts der Tatsache, dass je Schule nur ein Kollege mit der Aufgabe der Beratungslehrkraft betraut wird, kann grundsätzlich nur ein Bewerber/eine Bewerberin je Schule zur Weiterbildung zugelassen werden.
Jeder Bewerbung sind gesonderte Stellungnahmen der Dienstvorgesetzten beizufügen:
Mit der Bewerbung verpflichten sich die Bewerber, die Ausbildung im vollen Umfang zu durchlaufen und die Prüfung nach den Bestimmungen der LPO I (§ 111) neu abzulegen.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass auch Teilnehmer, die sich
bereits erfolglos beworben haben, bei erneuter Bewerbung das ausgefüllte
Bewerbungsformular
zusammen mit einer gesonderten Stellungnahme der Schulleitung über den Dienstweg an
die Akademie leiten.
Dieser knapp gefasste Kriterienkatalog soll als Orientierungshilfe bei der Auswahl von Lehrkräften dienen, die an Ihrer Schule künftig als Beratungslehrkräfte tätig sein sollen. Gleichzeitig dient der Katalog als Hilfe bei der Benennung und Beratung derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die an einem zentralen oder regionalen Weiterbildungslehrgang als Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung gemäß § 111 LPO I neu teilnehmen sollen.
Nachdem ein Drittel der Weiterbildung in Form von virtuellen Bausteinen angeboten
wird, ist die Bereitschaft zum virtuellen Lernen erforderlich.
Die zukünftigen Beratungslehrkräfte sollten sich hinsichtlich ihrer fachlichen und
erzieherischen Kompetenzen in einem Lehramt an öffentlichen Schulen bewährt haben.
Sie sollten die im Folgenden genannten personalen, sozialen und fachlichen
Kompetenzen nach Möglichkeit schon besitzen oder bereit sein, sie im Verlauf der
zweijährigen Ausbildung zu erwerben.
Stand: September 2011