Bitte bewerben Sie sich auf elektronischem Weg über
FIBS.
(FIBS ist die Datenbank "Fortbildung in Bayerischen Schulen")
Lehrkräften aus nicht staatlichen Schulen, außerbayerischen Lehrkräften oder Bewerbern aus nicht schulischen Einrichtungen
steht das
Bewerbungsformular
zur Verfügung, das ausgefüllt der Akademie zugesandt werden muss.
Bitte beachten Sie genau die Ausschreibung des Lehrgangs und machen Sie vollständige Angaben.
Eine überzeugende Begründung, auch Ihres Dienstvorgesetzten, im Textfeld "Zusatzbemerkungen" erhöht Ihre Chance für eine Zulassung.
Welche Termine sind zu beachten?
Bitte beachten Sie den angegebenen Bewerbungsschluss sowie vorgegebene Termine.
Was geschieht mit meiner Bewerbung?
Der Dienstvorgesetzte kann eine Stellungnahme abgeben.
Sämtliche Bewerbungen werden an den Veranstalter weitergeleitet.
Einladungen bzw. Absagen werden auf dem Postweg oder elektronisch versandt.
Welche Kosten entstehen?
Lehrkräfte in einem Dienstverhältnis mit dem Freistaat Bayern erhalten in
der Regel freie Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrkosten erstattet.
Für die Anreise mit der DB wird der um 10% Großkundenrabatt gekürzte
Fahrpreis ohne Zuschläge unbar erstattet. Darüber hinausgehende
Ermäßigungsangebote wie Bayern-Ticket bzw. Single-Ticket, auch privat
erworbene BahnCard u. Ä. sind zu benutzen und bei der Reisekostenabrechnung
anzugeben.
Sollten Sie mit dem eigenen Pkw anreisen, wird Ihnen eine
Wegstreckenentschädigung von 12,5 Cent je gefahrener Kilometer erstattet;
bei Mitnahme von Lehrgangskollegen 17,5 Cent plus Mitnahmeentschädigung.
Bei bestimmten Lehrgängen fällt eine Eigenbeteiligung an. Näheres finden Sie
im Ausschreibungstext der betreffenden Lehrgänge. Bei Auslandslehrgängen wird
auf Wunsch eine Bestätigung über den berufsspezifischen Charakter des Lehrgangs
ausgestellt.
Bei Auswärtslehrgängen der Akademie, die ein spezielles fachliches Interesse
der Teilnehmer bedienen und keine Führungs- und Pflichtlehrgänge sind, kann – ebenfalls ab
Sept. 2009 – gemäß KMS Nr. III. 6 – 5 P 4112 – 6. 5 446
vom 28.01.2009 für Halbwochenlehrgänge ein Teilnehmerbeitrag von € 50,00, für Wochenlehrgänge
ein Teilnehmerbeitrag von € 90,00 erhoben werden.
Für Teilnehmer, die in einem privaten oder kommunalen Dienstverhältnis
stehen, fallen diese Kurskosten zusätzlich zu den üblichen Auslagen für
Unterkunft und Verpflegung an.
(Hinweis: Die Bezahlung erfolgt durch Bankeinzug.)
Ich bin zugelassen, aber an der Teilnahme verhindert.
Lehrerfortbildung ist "Dienst an anderem Ort". Bitte melden Sie sich umgehend
ab, wenn Sie kurzfristig verhindert sind. Der frei werdende Platz wird einem
weiteren Bewerber (auch bei einem anderen Kurs) angeboten.
Ist partielle Teilnahme möglich?
Eine partielle Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich nicht möglich.
Bitte sagen Sie Ihre Teilnahme ab, wenn Sie nicht über die gesamte Dauer des
Kurses anwesend sein können. Wir sind bemüht, unsere Kapazitäten auszulasten
und berücksichtigen Bewerber (auch bei anderen Kursen), die auf der
Warteliste stehen.
(Vgl. dazu auch KMBek vom 03. März 1988 Nr. I/6-I/10 – P4100 – II/118557)
Zulassung – was dann?
Etwa vier Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie die Einladung mit der
Teilnehmerliste und dem vorläufigen Lehrgangsprogramm auf dem Postweg oder
per Mail. Eine genaue Lektüre der Unterlagen wird empfohlen.
Welche Rahmenbedingungen erwarten mich?
Im Akademiegebäude befinden sich 250 Einzelzimmer mit Dusche und WC.
In besonderen Fällen können Zimmer auch mit Betten in Überlänge ausgestattet werden.
Für Lehrgangsteilnehmer mit Behinderung stehen spezielle, z. T.
rollstuhlgerechte Zimmer zur Verfügung. Setzen Sie sich bitte im Bedarfsfall
vor der Anreise mit der Rezeption, Tel. (0 9071) 53-110 oder
E-Mail: rezeption@alp.dillingen.de in Verbindung.
Bei Auswärtslehrgängen werden Sie in der Ausschreibung auf besondere
Bedingungen eigens hingewiesen.
Bei Fragen zur Auswahl der Teilnehmer, Inhalten des Kurses und Organisation
sind die Dozenten Ihre Ansprechpartner. Adressen finden Sie im
Dozenten-Verzeichnis
oder in der Programmbroschüre.
Ich bekomme so oft eine Absage.
Zu den Lehrgängen gehen in der Regel wesentlich mehr
Bewerbungen ein als Plätze vorhanden sind. Es muss also
eine Auswahl getroffen werden.
Kriterien sind u. a.:
Zugehörigkeit zur Zielgruppe gemäß Ausschreibung
Befürwortung durch Ihren Dienstvorgesetzten
Begründung des Fortbildungsbedarfs der Schule bzw. der entsandten Lehrkraft
Häufigkeit der Teilnahme
persönliche Situation
Können auch Lehrkräfte nichtstaatlicher Schulen teilnehmen?
Lehrkräfte nichtstaatlicher Schulen können sich ebenfalls
bewerben. Für Unterkunft und Verpflegung wird vom Veranstalter
ein Unkostenbeitrag erhoben. Die Schulträger
werden gebeten, diesen Betrag und die anfallenden Fahrtkosten
zu übernehmen sowie die nötige Unterrichtsbefreiung
zu gewähren. Der Unkostenbeitrag beträgt für
Unterkunft und Verpflegung € 49,00 pro Tag. Von diesem
Pauschalbetrag entfallen € 26,00 auf Unterkunft und
€ 23,00 auf Verpflegung (Frühstück € 5,00, Mittagessen
€ 10,00 und Abendessen € 8,00).
(KMS vom 04. März 2011 Nr. III.6-5P4112–5b.5325)
Für die Bewerbung steht ein
Formular
zur Verfügung, das ausgefüllt der Akademie zugesandt werden muss.