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Johannes Philipp
    Referat 4.6 Medienpädagogik
  Medienrecht

Während wir den gesetzlichen Rahmen vieler alltäglicher Handlungen, z. B. im Straßenverkehr, recht gut kennen, zeigt die Erfahrung, dass vielen Lehrerinnen und Lehrern der medienrechtliche Rahmen ihrer Berufsausübung ziemlich fremd ist. Wohl jeder von uns weiß, worauf er sich einlässt, wenn er falsch parkt, zu viel trinkt oder bei Rot über eine Kreuzung fährt. Kaum einer Lehrkraft scheinen aber die Konsequenzen bewusst zu sein, wenn sie ein Arbeitsblatt kopiert, eine mitgeschnittene Fernsehsendung, eine gekaufte Musik-CD im Unterricht einsetzt, oder ihre Schüler ermuntert, Materialien aus dem Internet in ihren Arbeiten zu verwerten.

Ich habe deshalb versucht, die wichtigsten Rechtsnormen, die bei der Verwendung von Medien in der Schule eine Rolle spielen, in einem übersichtlichen und leicht lesbaren Text zusammenzufassen:

Medienrecht und Schule -
Medien verantwortlich nutzen und selbst gestalten
Überarbeitete
und vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus genehmigte Fassung

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PDF-Datei, 600 KB Stand: 09.04.2011
Rechtliche Aspekte des Medieneinsatzes in der Schule
Stark vereinfachende Präsentation in Kurzform zum obigen Skript.
Powerpoint-Präsentation,
304 KB
Stand: 16.05.2010
Medienbildung - Medienerziehung und informationstechnische Bildung in der Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Oktober 2009 Az.: III.4-5 S 1356-5.625
Diese umfassende und trotzdem knapp und verständlich formulierte Bekanntmachung regelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.
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Das KMS des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nr. I.5-5S1300.1-5.117858 o.V. schafft Klarheit über das
Kopieren an Schulen

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PDF-Datei, 28 KB
Stand: 31.10.2008

Datenschutz in der Schule
Internet-Seiten des ISB mit sehr guten aktuellen Materialien und Informationen, die spezifisch für bayerische Schulen zusammengestellt wurden

ISB-Logo
Link zum Internet-Auftritt des ISB
KMS "Lernplattformen" Adobe Reader Icon
PDF-Datei,
Stand: 18.08.2010

Muster-Einverständniserklärung für die Nutzung von Lernplattformen für Schüler und Eltern
Es handelt sich um die offizielle Formulierung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

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Stand: 18.08.2010

Muster-Einverständniserklärung für die Nutzung von Lernplattformen für Lehrkräfte
Es handelt sich um die offizielle Formulierung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus


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Stand: 18.08.2010

Muster-Einverständniserklärung für die Nutzung von personenbezogenen Daten durch Schulen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat vier Muster-Einverständniserklärungen für Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotos durch Schulen herausgegeben:
- für minderjährige Schülerinnen und Schüler
- für volljährige Schülerinnen und Schüler
- für Mitglieder des Elternbeirats
- für Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und Personal in Ganztagsangeboten
Diese Einverständniserklärungen sind für Schulen in Bayern verbindlich!
Leider gelten diese Einverständniserklärungen nicht für Ton- und Videoaufnahmen.
(Stand: Mai 2011)

Link zur Webseite des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz mit Downloadmöglichkeit der Muster-Eiinverständniserklärungen

Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Datenschutzgesetzes
Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes vom 23. März 2001 (GVBl S. 113, ber. S. 212, BayRS 204-1-2-UK), geändert durch Verordnung vom 11. September 2008 (GVBl S. 676)
Diese Verordnung enthält die Grundinformationen, auf die im KMS "Lernplattformen" verwiesen wird, insbesodere die Verfahrensbeschreibung "Passwortgeschützte Lernplattform" als Anlage 10.


Link zu Bayern-Recht Online

Rechtliche Hinweise zur Nutzung des Internets an Schulen
Quelle: Bayerisches Staatsminsiterium für Unterricht und Kultus

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Link zum KM Bayern

Musterimpressum für eine Schulhomepage
Bei Lehrer-online Recht gibt es einen empfehlenswerten Mustertext mit Erläuterungen.

Link zu lo-recht

Rundfunkgebühren für PCs und Server
Das KMS vom 28.07.2006 klärt die Frage, ob für Computer Rundfunkgebühren zu bezahlen sind und welche Maßnahmen Schulen ergreifen müssen, dies zu vermeiden.
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Stand: 28.07.2006

Merkblatt Musikveranstaltungen an Schulen
Merkblatt des Bayerischen Staatsminsiteriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11.11.1991 zur Abgrenzung musikalischer Schulveranstaltungen nach § 52 Abs. 1 Satz 3 Urheberrechtsgesetz

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Medien im Internet zur kostenlosen Nutzung
Im Internet gibt es eine Fülle von Texten, Bildern und Audio-Dateien, die problemlos auch öffentlich verbreitet und z. B. in Lernplattformen und auf Schulhomepages veröffentlicht werden dürfen. Der kurze Text gibt einen Überblick und Suchtipps.

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Ihre Meinung, ob mir das gelungen ist, was noch fehlt, was anders, verständlicher dargestellt werden soll, interessiert mich sehr.
Selbstverständlich können Sie mich zu medienrechlichen Fragen auch unmittelbar kontaktieren.