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Johannes Philipp
    Referat 4.6 Medienpädagogik
  Medienrecht

Während wir den gesetzlichen Rahmen vieler alltäglicher Handlungen, z. B. im Straßenverkehr, recht gut kennen, zeigt die Erfahrung, dass vielen Lehrerinnen und Lehrern der medienrechtliche Rahmen ihrer Berufsausübung ziemlich fremd ist. Wohl jeder von uns weiß, worauf er sich einlässt, wenn er falsch parkt, zu viel trinkt oder bei Rot über eine Kreuzung fährt. Kaum einer Lehrkraft scheinen aber die Konsequenzen bewusst zu sein, wenn sie ein Arbeitsblatt kopiert, eine mitgeschnittene Fernsehsendung, eine gekaufte Musik-CD im Unterricht einsetzt, oder ihre Schüler ermuntert, Materialien aus dem Internet in ihren Arbeiten zu verwerten.

Ich habe deshalb versucht, die wichtigsten Rechtsnormen, die bei der Verwendung von Medien in der Schule eine Rolle spielen, in einem übersichtlichen und leicht lesbaren Text zusammenzufassen:

Medienrecht und Schule -
Medien verantwortlich nutzen und selbst gestalten

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PDF-Datei, 350 KB Stand: 25.02.2010
Rechtliche Aspekte des Medieneinsatzes in der Schule
Stark vereinfachende Präsentation in Kurzform zum obigen Skript.
Powerpoint-Präsentation,
304 KB
Stand: 22.04.2009
Medienbildung - Medienerziehung und informationstechnische Bildung in der Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Oktober 2009 Az.: III.4-5 S 1356-5.625
Diese umfassende und trotzdem knapp und verständlich formulierte Bekanntmachung regelt alle Fragen des Medieneinsatzes und der Medienerziehung an bayerischen Schulen.
Adobe Reader IconPDF-Datei auf der Verkündungsplattform Bayern

Das KMS des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Nr. I.5-5S1300.1-5.117858 o.V. schafft Klarheit über das
Kopieren an Schulen

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PDF-Datei, 28 KB
Stand: 31.10.2008

KMS "Lernplattformen" Adobe Reader Icon
PDF-Datei, 69 KB
Stand: 04.03.2009

Vorschlag für eine Einverständniserklärung für die Nutzung von Lernplattformen
Es handelt sich um einen Minimalvorschlag, der an die eigenen Verhältnisse angepasst werden muss. Notwendige Überarbeitungsstellen sind farbig hinterlegt.

Word2003-Datei,
48 Kb
Stand: 29.09.2009
Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Datenschutzgesetzes
Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes vom 23. März 2001 (GVBl S. 113, ber. S. 212, BayRS 204-1-2-UK), geändert durch Verordnung vom 11. September 2008 (GVBl S. 676)
Diese Verordnung enthält die Grundinformationen, auf die im KMS "Lernplattformen" verwiesen wird, insbesodere die Verfahrensbeschreibung "Passwortgeschützte Lernplattform" als Anlage 10.


Link zu Bayern-Recht Online

Rechtliche Hinweise zur Nutzung des Internets an Schulen
Quelle: Bayerisches Staatsminsiterium für Unterricht und Kultus

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Link zum KM Bayern

Musterimpressum für eine Schulhomepage
Bei Lehrer-online Recht gibt es einen empfehlenswerten Mustertext mit Erläuterungen.

Link zu lo-recht

Rundfunkgebühren für PCs und Server
Das KMS vom 28.07.2006 klärt die Frage, ob für Computer Rundfunkgebühren zu bezahlen sind und welche Maßnahmen Schulen ergreifen müssen, dies zu vermeiden.
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Stand: 28.07.2006

Merkblatt Musikveranstaltungen an Schulen
Merkblatt des Bayerischen Staatsminsiteriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11.11.1991 zur Abgrenzung musikalischer Schulveranstaltungen nach § 52 Abs. 1 Satz 3 Urheberrechtsgesetz

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Ihre Meinung, ob mir das gelungen ist, was noch fehlt, was anders, verständlicher dargestellt werden soll, interessiert mich sehr.
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