Das Anbieter- und Genehmigerportal von der neuen Version von FIBS (FIBS 2) wird von Anbietern der Lehrerfortbildung bereits zur Bearbeitung der Lehrgänge und der Bewerbungen genutzt. Die Genehmigung von Bewerbungen auf Lehrgänge wird von den Schulaufsichten seit November 2021 auf dem Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 erteilt. Seit Juli 2022 ist auch die Genehmigung durch die Schulen nur noch in dem Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS (FIBS 2) möglich.
Ab 20.09.2022 ist ein Zugriff auf die Organisationszugänge der bisherigen Systems (FIBS 1) nicht mehr möglich. Sollten Sie Ihre Schule noch nicht umgezogen haben, dann können Sie das nach der Freischaltung (Migration) Ihres persönlichen Zugangs in dem FIBS-Anbieter- und Genehmigerportal nachholen (siehe Schritt für Schritt: Anleitung zur Registrierung der Schulleitung auf der Plattform FIBS 2). Hierzu benötigen Sie einmalig die bisherigen Zugangsdaten der Schule (siehe Video-Tutorial: Migration der Schule).
Die Bereitstellung des FIBS-Fortbildungsportals (FIBS 2-Frontend) für Lehrkräfte und Mitarbeiter erfolgt schrittweise im Herbst 2022 und löst die bisherige Nutzeroberfläche der Lehrkräfte ab.
Mitglieder der Schulleitungen, Vorgesetzte und die Schulaufsicht genehmigen Bewerbungen.
Aktivitäten durch die Schulleitungen waren nach der Information zum „Rollout der Schulverwaltungs- und Genehmigerfunktionalitäten“ an die jeweilige Schule notwendig. Seit Juli 2022 sind Genehmigungen von Fortbildungen der Lehrkräfte ausschließlich in der Verwaltungsoberfläche von FIBS 2 möglich.
Weitere Informationen finden Sie in den unten folgenden Abschnitten dieser Seite:
Begleitende Schreiben des StMUK zur Einführung von FIBS 2 an den Schulen:
Hinweis: Die unterstützenden Materialien finden Sie auch direkt in der Hilfe von FIBS 2
Frage:
Unsere Schule hat eine neue Schulleitung. Was ist zu tun?
Antwort:
!!! Bitte beachten Sie: In den persönlichen Zugängen sind Ihre personenbezogenen Daten incl. der Bewerbungen auf Lehrgänge und Lehrgangshistorie zugänglich. Diese Zugänge dürfen nicht übertragen werden. Die Bearbeitungsrechte werden über die Ihnen zugeordneten Gruppen (und Rollen) organisationsspezifisch gesteuert.!!!
Frage:
Müssen sich die Lehrkräfte bei FIBS 2 anmelden.
Antwort:
Eine Registrierung in FIBS 2 ist nur für jene Personen erforderlich, welche in dem Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 Aufgaben zu übernehmen haben. Lehrkräfte ohne Aufgaben im besagten Anbieter- und Genehmigerportal sollten sich dort nicht registrieren.
Das aktuelle Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 dient der Genehmigung von Bewerbungen und zur Verwaltung von Lehrgängen. Die Bewerbungen und Suchen finden noch im bisherigen Altsystem FIBS 1 statt. Zur Suche von und Bewerbung auf Fortbildungen wird im Laufe des Jahres 2022 eine neue Such- und Bewerbungsoberfläche zur Verfügung gestellt werden. Die Organisationzugehörigkeit der Lehrkräfte wird bis dahin vom bisherigen FIBS 1 in das neue FIBS 2 synchronisiert. Falsche Einträge können auch im bisherigen FIBS 1 korrigiert werden.
Frage:
Ab wann können sich Lehrkräfte in FIBS 2 anmelden und dort Ihre Zugangsdaten bekommen?
Antwort:
Eine Registrierung in FIBS 2 ist nur für jene Personen erforderlich, welche in dem Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 Aufgaben zu übernehmen haben. Diese können sich, wie schon die Schulleitungen, bereits registrieren.
Lehrkräfte ohne Aufgaben im besagten Anbieter- und Genehmigerportal sollten sich dort nicht registrieren. Die Registrierung von Lehrkräften ohne Verwaltungsaufgaben ist mit der Einführung der Such- und Bewerbungsoberfläche im Laufe des Jahres 2022 geplant.
Frage:
Ist es sinnvoll oder notwendig alle Lehrkräfte in der „Mitarbeiterverwaltung“ aufzunehmen
Antwort:
Ja, jeder an der Schule beschäftigte Nutzer sollte in FIBS 2 der Gruppe der Mitarbeiter zugeordnet sein. Nur Mitglieder der Gruppe Mitarbeiter von zumindest einer Organisation (Schule) haben das Recht sich in FIBS auf Fortbildungen zu bewerben.
Die Registrierung, aktuell noch fehlender Personen ohne Verwaltungsaufgaben, kann noch im Altsystem erfolgen und sollte in FIBS 2 erst mit der Bereitstellung der Suchoberfläche erfolgen.
Frage:
Unter „Anfrage auf eine Zuweisung als FIBS-Mitarbeiter Ihrer Organisation“ sind noch keine Lehrkräfte zu finden.
Antwort:
Lehrkräfte ohne Verwaltungsaufgaben bewerben aktuell sich über FIBS 1 auf die Lehrgänge und ordnen sich auch dort den Organisationen zu. Die Organisationzugehörigkeit der Lehrkräfte wird zurzeit vom bisherigen FIBS 1 in das neue FIBS 2 synchronisiert. Bei der Synchronisation werden diese direkt Mitarbeiter der Organisation/Schule. Daher werden bis zur Bereitstellung der neuen FIBS2- Suchoberfläche nur in Ausnahmefällen „Anfragen auf eine Zuweisung als FIBS-Mitarbeiter Ihrer Organisation“ vorliegen.
Frage:
Müssen sich die Lehrkräfte bei FIBS 2 anmelden.
Antwort:
Eine Registrierung in FIBS 2 ist nur für jene Personen erforderlich, welche in dem Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 Aufgaben zu übernehmen haben. Lehrkräfte ohne Aufgaben im besagten Verwaltungsportal sollten sich dort nicht registrieren.
Das aktuelle Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 dient der Genehmigung von Bewerbungen und zur Verwaltung von Lehrgängen. Die Bewerbungen und Suchen finden noch im bisherigen Altsystem FIBS 1 statt. Zur Suche von und Bewerbung auf Fortbildungen wird im Laufe des Jahres 2022 eine neue Such- und Bewerbungsoberfläche zur Verfügung gestellt werden. Die Organisationzugehörigkeit der Lehrkräfte wird bis dahin vom bisherigen FIBS 1 in das neue FIBS 2 synchronisiert. Falsche Einträge können auch im bisherigen FIBS 1 korrigiert werden.
Frage:
Ab wann können sich Lehrkräfte in FIBS 2 (FIBS- Fortbildungsportal) anmelden und dort Ihre Zugangsdaten bekommen?
Antwort:
Eine Registrierung in FIBS 2 ist aktuell nur für jene Personen erforderlich, welche in dem FIBS-Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 Aufgaben zu übernehmen haben. Diese können sich, wie schon die Schulleitungen, bereits registrieren. (siehe: Schritt für Schritt: Anleitung zur Registrierung der Schulleitung auf der Plattform FIBS 2)
Lehrkräfte ohne Aufgaben im besagten Anbieter- und Genehmigerportal sollten sich dort nicht registrieren. Die Registrierung von Lehrkräften ohne Verwaltungsaufgaben ist mit der Einführung der Such- und Bewerbungsoberfläche, dem FIBS- Fortbildungsportal im Laufe des Jahres 2022 geplant.
Frage:
Ist es sinnvoll oder notwendig alle Lehrkräfte in der „Mitarbeiterverwaltung“ aufzunehmen?
Antwort:
Ja, jeder an der Schule beschäftigte Nutzer sollte in FIBS 2 der Gruppe der Mitarbeiter zugeordnet sein. Nur Mitglieder der Gruppe Mitarbeiter von zumindest einer Organisation (Schule) haben das Recht sich in FIBS auf Fortbildungen zu bewerben.
Die Registrierung, aktuell noch fehlender Personen ohne Verwaltungsaufgaben, kann noch im Altsystem erfolgen und sollte in FIBS 2 erst mit der Bereitstellung der Suchoberfläche erfolgen.
Frage:
Unter „Anfrage auf eine Zuweisung als FIBS-Mitarbeiter Ihrer Organisation“ sind noch keine Lehrkräfte zu finden.
Antwort:
Lehrkräfte ohne Verwaltungsaufgaben bewerben aktuell sich über FIBS 1 (bisherige Oberfläche) auf die Lehrgänge und ordnen sich auch dort den Organisationen zu. Die Organisationzugehörigkeit der Lehrkräfte wird zurzeit vom bisherigen FIBS 1 in das neue FIBS 2 synchronisiert. Bei der Synchronisation werden diese direkt Mitarbeiter der Organisation/Schule. Daher werden bis zur Bereitstellung desr neuen FIBS-Fortbildungsportals (FIBS 2- Anmelde- und Suchoberfläche) nur in Ausnahmefällen „Anfragen auf eine Zuweisung als FIBS-Mitarbeiter Ihrer Organisation“ vorliegen.
Hinweis: Wenn Sie sich bereits auf dem FIBS-Fortbildungsportal registriert haben, dann ist oben beschriebene Registrierung der Schulleitung auf dem FIBS-Anbieter- und Genehmigerportal nicht mehr notwendig. Sie können die im FIBS-Fortbildungsportal hinterlegten Nutzerdaten verwenden.
Hinweis: Um das Fortbildungsportal ausrollen zu können ist es notwendig die Beantragung des Mitarbeiterstatus bei einer Schule (Organisation) in FIBS 2 aktiv zu schalten. Das Hinzufügen einer Schule in „Eigene Daten“ führt daher zu einer „Anfrage“ auf Zuweisung zur Schule. Um eine Schule migrieren zu können müssen Sie Mitarbeiter dieser Schule in FIBS sein. Bitte kontaktieren Sie hierzu den Helpdesk.