Das Anbieter- und Genehmigerportal von der neuen Version von FIBS (FIBS 2) wird von Anbietern der Lehrerfortbildung bereits zur Bearbeitung der Lehrgänge und der Bewerbungen genutzt. Die Genehmigung von Bewerbungen auf Lehrgänge wird von den Schulaufsichten seit November 2021 auf dem Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 erteilt. Seit Juli 2022 ist auch die Genehmigung durch die Schulen nur noch in dem Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS (FIBS 2) möglich.
Seit 20. September 2022 ist ein Zugriff auf die Organisationszugänge der bisherigen Systems (FIBS 1) nicht mehr möglich. Sollten Sie Ihre Schule noch nicht umgezogen haben, dann können Sie das nach der Freischaltung (Migration) Ihres persönlichen Zugangs in dem FIBS-Anbieter- und Genehmigerportal nachholen (siehe Schritt für Schritt: Anleitung zur Registrierung der Schulleitung auf der Plattform FIBS 2). Hierzu benötigen Sie einmalig die bisherigen Zugangsdaten der Schule (siehe Video-Tutorial: Migration der Schule).
Die Bereitstellung des FIBS-Fortbildungsportals FIBS 2 für Lehrkräfte und Mitarbeiter erfolgte zum 14. März 2023, die alte Plattform FIBS 1 wird zum 30. Juni 2023 deaktiviert.
Mitglieder der Schulleitungen, Vorgesetzte und die Schulaufsicht genehmigen Bewerbungen.
Aktivitäten durch die Schulleitungen waren nach der Information zum „Rollout der Schulverwaltungs- und Genehmigerfunktionalitäten“ an die jeweilige Schule notwendig. Seit Juli 2022 sind Genehmigungen von Fortbildungen der Lehrkräfte ausschließlich in der Verwaltungsoberfläche von FIBS 2 möglich.
Weitere Informationen finden Sie in den unten folgenden Abschnitten dieser Seite:
Begleitende Schreiben des StMUK zur Einführung von FIBS 2 an den Schulen:
Hinweis: Die unterstützenden Materialien finden Sie auch direkt in der Hilfe von FIBS 2
Änderungen am Genehmigungsverfahren zu Fortbildungen
Zum 29.06.2023 ergeben sich umfangreichere Änderungen am Genehmigungsverfahren zu Fortbildungen, über die das StMUK in folgenden Schreiben informiert:
Grund-/Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen
Realschulen, Gymasien, FOS/BOS
Frage:
Unsere Schule hat eine neue Schulleitung. Was ist zu tun?
Antwort:
!!! Bitte beachten Sie: In den persönlichen Zugängen sind Ihre personenbezogenen Daten incl. der Bewerbungen auf Lehrgänge und Lehrgangshistorie zugänglich. Diese Zugänge dürfen nicht übertragen werden. Die Bearbeitungsrechte werden über die Ihnen zugeordneten Gruppen (und Rollen) organisationsspezifisch gesteuert.!!!
Frage:
Müssen sich die Lehrkräfte im Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 anmelden?
Antwort:
Eine Registrierung im Anbieter- und Genehmigerportal in FIBS 2 ist nur für jene Personen erforderlich, welche in dem Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 Aufgaben zu übernehmen haben. Lehrkräfte ohne Aufgaben im besagten Anbieter- und Genehmigerportal sollten sich dort nicht registrieren.
Frage:
Ist es sinnvoll oder notwendig alle Lehrkräfte in der „Mitarbeiterverwaltung“ aufzunehmen?
Antwort:
Ja, jeder an der Schule beschäftigte Nutzer sollte der Gruppe der Mitarbeiter zugeordnet sein. Nur Mitglieder der Gruppe Mitarbeiter von zumindest einer Organisation (Schule) haben das Recht sich in FIBS auf Fortbildungen zu bewerben.
Hinweis: Wenn Sie sich bereits auf dem FIBS-Fortbildungsportal registriert haben, dann ist oben beschriebene Registrierung der Schulleitung auf dem FIBS-Anbieter- und Genehmigerportal nicht mehr notwendig. Sie können die im FIBS-Fortbildungsportal hinterlegten Nutzerdaten verwenden.
Hinweis: Um das Fortbildungsportal ausrollen zu können ist es notwendig die Beantragung des Mitarbeiterstatus bei einer Schule (Organisation) in FIBS 2 aktiv zu schalten. Das Hinzufügen einer Schule in „Eigene Daten“ führt daher zu einer „Anfrage“ auf Zuweisung zur Schule. Um eine Schule migrieren zu können müssen Sie Mitarbeiter dieser Schule in FIBS sein. Bitte kontaktieren Sie hierzu den Helpdesk.
Merkzettel: Schuljahres / Schulleiterwechsel