Seminar Bayern
für Verkehrs- und
SicherheitsErziehung

Brandschutzerziehung

KMBek Verhalten bei Bränden und sonstigen Gefahren vom 30. Dezember 1992

Informationen zu Notruf und Sirenensignalen für Geflüchtete aus der Ukraine

Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) vom 5. Juni 1999

Versuche für die Grundschule (Lehrermaterial)
Feuer und Flamme (Bildschirmpräsentation mit Erklärvideos)

LFV Bayern Brandschutzerziehung
Fachbereich 9 -> Veröffentlichungen zur Brandschutzerziehung
Brandschutzerziehungsprüfung - 3. Klasse Grundschule in Bayern (Bildschirmpräsentation

DGUV Sicherer Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (Lehrmaterial)

DGUV Information 215-322 Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern
Leitung und Aufsicht in Veranstaltungsstätten Eine Hilfestellung für Unternehmer und Betreiber

Krisenintervention/KIBBS
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Thema "Krisenintervention an Schulen" vom 10. Juli 2013: Zusammenfassung von Grundsätzen zur Sicherheit an Schulen (aus KWMBl Nr. 15/2013 Seiten 255-257)

Landesfeuerwehrverband Bayern e.V.

Feuerwehr4KIDS
Internetseite von Florian Forker und Freiwillige Feuerwehr Bad Honnef

DGUV 205-033 Alarmierung und Evakuierung

DGUV 202-051 Feueralarm in der Schule
Hinweise für Alarmpläne, den Feueralarm und die Unterweisung der Schüler/innen

DGUV 205-039 Feuerlöscher richtig einsetzen
Machen Sie sich mit den vorhandenen Feuerlösch- einrichtungen vertraut

Brandschutzerziehungsordner des Landesfeuerwehrverbandes
Alles über Feuer und Rauch (LFV Bayern verweist auf Höfer-Onlineshop, 05.04.2022)
Information aus dem KM

Die Sendung mit der Maus (über Suchtfunktion den Titel eingeben):
Feuerwehrlied
Feuerlöschzug
Feuerknistern

DGUV Information 205-025 „Feuerlöscher richtig einsetzen“, Ausgabe Mai 2016 (pdf-Plakat)


Grundsätzliches zum Brandschutz

Organisation

  • Fluchtwege
    • 1. und 2. Fluchtweg festlegen.
    • Sammelplätze festlegen, evtl. für jede Klasse kennzeichnen.
    • Fluchtwegpläne in jedem Unterrichtsraum.
    • Fluchtwege regelmäßig prüfen.
    • Fluchtwege und Sammelplätze nicht in den Bereich von Zufahrten legen
  • Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst
    • Stets freihalten
    • Kennzeichnung regelmäßig prüfen
  • Brandlasten in Fluchtwegen
    • Keine leicht brennbaren Gegenstände aufstellen oder aufhängen.
    • Auflagen der Brandbeschau beachten.
  • Probealarme nach GemBek vom 30.12.1992, KWMBl I 1993, S. 88
    • Zweimal jährlich
    • 1. Alarm angekündigt zu Schuljahresbeginn (in den ersten 3 Wochen) und mit Verhaltensmaßregeln.
    • 2. Alarm (zu Beginn des 2. Schulhalbjahrs) ohne Ankündigung.
    • Bei Probealarm ist das gesamte Schulgebäude zu räumen (auch Lehrerzimmer und Sekretariat).
    • Keine Verrauchung zu Übungszwecken in der Schule.
    • 2. Fluchtweg in den Probealarm mit einbeziehen.
  • Brandschutzunterweisung
    • Einmal jährlich (vor dem angesagten Probealarm): Information über richtiges Verhalten bei Feueralarm.
    • Dokumentation (Belehrungskalender)
  • Kommunikation
    • Meldewege festlegen
    • Externe Kommunikation auch nach Räumung des Gebäudes sichern (z.B. Handy).
  • Schulveranstaltungen
    • Nur schwer entflammbare Dekoration verwenden
    • Kein offenes Feuer
    • Bei Bühnenbeleuchtung auf ausreichenden Abstand achten o Fluchtwege festlegen und freihalten
  • Zuständigkeit: Sachaufwandsträger + Schulleiter
 
 

Technik

  • Feuermelder
    • Rot: Automatische Alarmierung
    • Blau: Hausalarm → keine Weiterleitung an die Rettungsleitstelle; im Ernstfall muss diese selbst informiert werden → Rufnummer: 112
  • Rauch-Wärme-Abzug (RWA): Gelb → Druckknopfbetätigung zum Öffnen
  • Feuerlöscher
    • Wasser/Schaum für allgemeinen Bereich
    • CO2 für Fachräume, z.B. Lehrküche, Physik, Chemie
    • Fettbrandlöscher für Lehrküchen
  • Brandschutztür
    • Entweder Rauchmelder gesteuert offen oder geschlossen halten.
    • Keine Keile.
  • Rauchabschnittstür
    • Entweder Rauchmelder gesteuert offen oder geschlossen halten.
    • Keine Keile.
  • Notausgänge: Während der Betriebszeit stets freihalten und nicht versperren.
  • Brandmeldeanlage (BMA): Schnittstelle für die automatische Alarmierung.
  • Fluchtwege/Notbeleuchtung: Fluchtwegkennzeichnung bei großen Schulen und häufiger Anwesenheit von ortsunkundigen Personen.
  • Zuständigkeit: Sachaufwandsträger + Schulleiter
 
 

Verhalten

  • Ruhe bewahren
  • Bei Feueralarm Gebäude räumen → Lehrkraft öffnet die Tür und prüft, ob der Flur rauchfrei ist.
  • Bei Feueralarm keinen Aufzug benutzen
  • Personen mit Behinderung in Sicherheit bringen
    • Im Vorfeld notwendige Hilfestellung klären und einteilen.
    • Wenn kein Transport über Treppen möglich (z.B. Elektro-Rollstuhl) mit Feuerwehr absprechen.
  • Vorgehen: Kein Rauch im Flur
    • Schüler verlassen das Klassenzimmer.
    • Lehrkraft verlässt als Letzter den Raum und schließt die Türe (nicht versperren).
    • Klasse und Lehrkraft verlassen auf vorgegebenem Fluchtweg das Gebäude und begeben sich zum Sammelplatz.
    • Vollzähligkeit überprüfen und der Schulleitung melden.
  • Vorgehen: Rauch im Flur
    • 2. Fluchtweg benutzen
    • wenn nicht vorhanden
      • Schüler und Lehrkraft bleiben im Klassenzimmer.
      • Über Handy Feuerwehr anrufen und mitteilen, dass die Klasse eingeschlossen ist.
      • Am Fenster bemerkbar machen.
      • Fenster ggf. für Sauerstoffzufuhr und Rettung öffnen.
  • Zuständigkeit: Sachaufwandsträger + Schulleiter