Erfolgreiche Menschen hören nie auf zu lernen. Sie bleiben ihr Leben lang neugierig und aufgeschlossen. Sie versuchen immer wieder, sich neue Fähigkeiten und Fertigkeiten anzueignen. Lebenslanges Lernen hält jung und ist notwendig, um sich an die sich ständig ändernden Umweltbedingungen anzupassen.
Beim Freistaat gibt es hierfür keine Alterbeschränkung. Vielmehr sind alle Lehrkräfte aufgefordert,
innerhalb von 4 Jahren sich mindestens im Umfang von 12 Tagen fortzubilden, wobei für einen Fortbildungstag ein Richtwert von 5 Stunden à 60 Min. angesetzt wird.
mindestens ein Drittel dieser Fortbildungsverpflichtung in Form von schulinternen Lehrerfortbildungen abzuleisten.
Lehrkräfte können diese Fortbildungsverpflichtung durch Besuch von Veranstaltungen auf allen Ebenen der Lehrerfortbildung sowie durch Angebote einzelner Kommunen (z. B. die Pädagogischen Institute in München und Nürnberg), Hochschulen und weiterer externer Träger erfüllen. Durch Online-Angebote können sich Lehrkräfte orts- und zeitungebunden fortbilden.
In Rücksprache und mit dem Einverständnis des jeweiligen Dienstvorgesetzten, in der Regel der Schulleitung, können die Lehrgänge auf Ihre individuelle Fortbildungsverpflichtung angerechnet werden.
Einen Überblick über die Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung sowie die Maßnahmen externer Anbieter erhält man in der Datenbank FIBS (Fortbildung in bayerischen Schulen).
Für die Angebote sogenannter externer Anbieter bei FIBS gilt:
Die Eintragung bei FIBS ist reine Serviceleistung und ist mit keiner Empfehlung von staatlicher Seite verbunden. Die Inhalte wurden lediglich, insbesondere hinsichtlich Schul- und Unterrichtsbezug sowie Unterrichtsausfall, einer Plausibilitätskontrolle unterzogen und können damit Schulleitungen sowie Lehrkräften bei der Auswahl, der Anerkennung auf die Fortbildungspflicht oder der Genehmigung von Dienstbefreiungen als Anhaltspunkt dienen.
Es wird keine Garantie und Verantwortung dafür übernommen, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind.
Für die Veranstaltungen externer Anbieter in FIBS gilt, dass Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung grundsätzlich nicht gewährt werden. Dasselbe gilt für anfallende Reise- und Fahrtkosten.
Mehr Informationen zur Fortbildungspflicht finden Sie auch hier.