Wenn es um schulische und persönliche Probleme sowie um Fragen der Schullaufbahn geht, sind die Beratungslehrkräfte in Bayern kompetente und geschätzte Ansprechpartner, die Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen umfassend informieren, beraten und unterstützen.
Besonders geeignete Lehrer qualifizieren sich für diese wichtige und anspruchsvolle Beratungstätigkeit durch eine zweijährige Weiterbildung und die erfolgreich abgelegte Erste Staatsprüfung.
Seit 1981 werden in Bayern für besonders geeignete Lehrkräfte aus allen Schularten Weiterbildungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung als nachträgliche Erweiterung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen im Fach „Beratungslehrkraft“ durchgeführt. Aktuelle Rechtsgrundlage ist die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I): § 111 Beratungslehrkraft.
Zu dieser Weiterbildungssequenz der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen können nur Lehrkräfte zugelassen werden,
Die endgültige Zulassung für die „Weiterbildung zur qualifizierten Beratungslehrkraft“ erfolgt durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Lehrkräfte aus dem Raum Bamberg, Eichstätt und München, die die Erste Staatsprüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft ablegen wollen, werden in der Regel aus Kapazitätsgründen zur Weiterbildungsmaßnahme in Dillingen nicht zugelassen, da in diesen Städten die Universitäten ein entsprechendes Erweiterungsstudium anbieten. Ihnen wird empfohlen, sich an den entsprechenden Universitäten zu bewerben.
Seit 1989 werden Weiterbildungskurse zum Erwerb der Qualifikation als Beratungslehrkraft auch auf der Ebene der Regierungsbezirke durchgeführt (sog. Regionalkurse). Auskunft dazu erteilen die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen sowie die zuständigen Staatlichen Schulberatungsstellen.
Für die zweijährige Weiterbildung an der Akademie in Dillingen besteht folgende zeitliche und inhaltliche Konzeption:
Die Weiterbildung zur Beratungslehrkraft beginnt jährlich in der ersten Osterferienhalbwoche mit einer Einführungsveranstaltung, an der alle vom Staatsministerium zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen. Die Bearbeitung des ersten virtuellen Bausteins schließt sich daran unmittelbar an. Die erfolgreiche Bearbeitung des ersten virtuellen Bausteins ist zugleich grundsätzliche Zulassungsvoraussetzung für die sechs Präsenzlehrgänge an der Akademie bzw. für die Studientage und zwei Präsenzlehrgänge im Rahmen der Regionalkurse. Die Teilnehmer bearbeiten insgesamt drei virtuelle Bausteine. Vermittelt werden fachwissenschaftliche Kenntnisse aus der Psychologie, der Pädagogik und der Soziologie sowie praktische Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß den Bestimmungen der LPO I: §111 Beratungslehrkraft:
Die in den Lehrgängen vermittelten Grundlagen werden durch das Selbststudium der virtuellen Bausteine und durch ausgewählte Fachliteratur vertieft und ergänzt.
Die Zulassung zur abschließenden Ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) setzt die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten zweijährigen Weiterbildungsmaßnahme sowie die schriftliche Bearbeitung eines Beratungsfalles aus der eigenen Schulpraxis („Fallarbeit“) voraus. Die Erste Staatsprüfung selbst besteht aus einer schriftlichen Prüfung, in der ein Beratungsfall aus der Praxis zu bearbeiten ist (Zeit: 4 Stunden).
Die Weiterbildung zur Beratungslehrkraft ist mit folgenden Anforderungen verbunden:
Schulleiter, die um diese Anforderungen wissen, unterstützen die Beratungslehrkräfte während ihrer Ausbildung. Sie ermöglichen ihnen den lückenlosen Besuch der Präsenzveranstaltungen, entlasten sie in dieser Zeit von zusätzlichen Aufgaben, kommen ihnen bei der Stundenverteilung entgegen und helfen ihnen bei der Anschaffung des für die Ausbildung notwendigen Lehr- und Testmaterials. Die durch Präsenzveranstaltungen versäumten Unterrichtsstunden sind nicht nachzuholen.
Wegen der dienstlichen Relevanz der Weiterbildung zur Beratungslehrkraft ist das Bewerbungsverfahren bis auf Weiteres folgendermaßen geregelt:
Achtung: Sämtliche Bewerbungen müssen der Akademie bis spätestens 15. November des Vorjahres vorliegen. Meldungen die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Aus den erwähnten Kapazitätsgründen und angesichts der Tatsache, dass je Schule nur ein Kollege mit der Aufgabe der Beratungslehrkraft betraut wird, kann grundsätzlich nur ein Bewerber je Schule zur Weiterbildung zugelassen werden.
Jeder Bewerbung sind gesonderte Stellungnahmen der Dienstvorgesetzten beizufügen, die auf folgende Aspekte Bezug nehmen:
Mit der Bewerbung verpflichten sich die zugelassenen Teilnehmer, die Ausbildung im vollen Umfang zu durchlaufen und die Prüfung nach den Bestimmungen der LPO I: § 111 Beratungslehrkraft abzulegen.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass auch Bewerber, die sich bereits in der Vergangenheit erfolglos beworben haben, bei erneuter Bewerbung das ausgefüllte Bewerbungsformular zusammen mit einer gesonderten Stellungnahme der Schulleitung über den üblichen Dienstweg an die Akademie leiten.
Bitte beachten:
Für zugelassene Bewerber der Qualifizierungssequenz 2019 – 2021 findet die verpflichtende Einführungshalbwoche vom 15. - 17. April 2019 statt.
Der folgende knapp gefasste Kriterienkatalog soll als Orientierungshilfe bei der Auswahl von Lehrkräften dienen, die an Ihren Schulen künftig als Beratungslehrkräfte tätig sein sollen. Gleichzeitig dient der Katalog als Hilfe bei der Benennung und Beratung derjenigen Kolleginnen und Kollegen, die an einem zentralen oder regionalen Weiterbildungslehrgang als Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung gemäß LPO I: § 111 Beratungslehrkraft teilnehmen sollen.
Nachdem ein Drittel der Weiterbildung in Form von virtuellen Bausteinen angeboten wird, ist die Bereitschaft zum virtuellen Lernen erforderlich.
Die zukünftigen Beratungslehrkräfte sollten sich hinsichtlich ihrer fachlichen und erzieherischen Kompetenzen in einem Lehramt an öffentlichen Schulen bewährt haben. Sie sollten die im Folgenden genannten personalen, sozialen und fachlichen Kompetenzen nach Möglichkeit schon besitzen oder bereit sein, sie im Verlauf der zweijährigen Ausbildung zu erwerben.
Die Lehrgänge im Rahmen der Weiterbildung zur qualifizierten Beratungslehrkraft liegen im Zuständigkeitsbereich der Organisationseinheit „Schulberatung, Weiterbildung von Beratungslehrkräften, ADHS, Lese-Rechtschreib-Störung, Rechenstörung“ der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung.