Strahlenschutz

Zielgruppe: Physik- und Chemie-Lehrkräfte

Dauer: 3 Tage

Zulassungsvoraussetzung: abgeschlossenes Lehramtsstudium in Physik oder Chemie

Zuständigkeit: OE 2.2

Beschreibung:

Durch die Teilnahme wird bei bestandener Abschlussprüfung am Ende des Lehrgangs die Qualifikation erworben, die Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten an der Schule wahrzunehmen. Grundlage ist die gültige Strahlenschutz- und Röntgenverordnung.