Folgende Fragen werden häufig an uns herangetragen. Es fehlt eine wichtige Auskunft? Dann können konkrete Anliegen über unser Kontaktformular geklärt werden.
Sie wollen sich für einen Lehrgang anmelden, haben aber noch keine Zugangsdaten, dann müssen Sie sich in FIBS registrieren.
Die Bewerbung erfolgt online über FIBS. FIBS ist die Datenbank "Fortbildung in Bayerischen Schulen".
Nur Bewerbungen, die vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, können berücksichtigt werden. Bei Lehrgangssequenzen, die aus mehreren Lehrgängen bestehen, sind weitere bereits feststehende Termine zu berücksichtigen.
Der Dienstvorgesetzte kann eine Stellungnahme abgeben. Sämtliche Bewerbungen werden an den Veranstalter weitergeleitet. Einladungen bzw. Absagen werden elektronisch versandt.
Die Kosten des jeweiligen Lehrgangs finden Sie in der Lehrgangsbeschreibung. Lehrkräfte in einem Dienstverhältnis mit dem Freistaat Bayern erhalten i.d.R. freie Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten für jeweils eine Hin- und Rückfahrt mit der DB 2. Klasse erstattet. Darüber hinausgehende Ermäßigungsangebote wie Bayern- oder Deutschlandticket sind zu nutzen, sowie eine privat erworbene BahnCard bei der Reisekostenabrechnung anzugeben.
Wer mit dem eigenen Pkw anreist, bekommt eine Wegstreckenentschädigung von 12,5 Cent je gefahrenem Kilometer erstattet; bei Mitnahme von Lehrgangskollegen 20 Cent plus Mitnahmeentschädigung.
Für Lehrkräfte aus nichtstaatlichen Schulen ist ein Unkostenbeitrag für Unterkunft und Verpflegung zu entrichten. (Siehe auch: Können auch Lehrkräfte nichtstaatlicher Schulen teilnehmen?) Falls für einen Lehrgang zusätzlich eine Eigenbeteiligung anfällt, wird darauf im Ausschreibungstext des betreffenden Lehrgangs hingewiesen. Die Bezahlung erfolgt durch Bankeinzug. Bei Auslandslehrgängen stellen wir auf Wunsch eine Bestätigung über den berufsspezifischen Charakter des Lehrgangs aus.
Lehrerfortbildung ist "Dienst an anderem Ort". Im Falle der Verhinderung ist eine umgehende Abmeldung erforderlich. Der freiwerdende Platz wird einem weiteren Bewerber angeboten.
Eine partielle Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich nicht möglich. Ist die vollständige Teilnahme nicht gesichert, ist eine Abmeldung erforderlich. Wir sind bemüht, unsere Kapazitäten auszulasten und berücksichtigen Bewerber, die auf der Warteliste stehen. Siehe auch KMBek vom 03. März 1988 Nr. I/6-I/10 - P4100 - II/118557.
Etwa vier Wochen vor Lehrgangsbeginn werden die Einladung mit dem vorläufigen Lehrgangsprogramm per Mail versendet. Es ist deshalb wichtig, dass in FIBS stets eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Eine genaue Lektüre der Unterlagen wird empfohlen. (In FIBS können Bewerber zudem den Status ihrer Bewerbung einsehen.)
In den Akademiegebäuden befinden sich 283 Einzelzimmer mit Dusche und WC. In besonderen Fällen können auch Zimmer mit Betten in Überlänge reserviert werden. Für Lehrgangsteilnehmer mit Behinderung stehen spezielle, z. T. rollstuhlgerechte Zimmer zur Verfügung. Im Bedarfsfall bitten wir rechtzeitig vor der Anreise um direkte Abstimmung mit der Rezeption (Tel. 09071 53-110, E-Mail: rezeption@alp.dillingen.de). Bei Auswärtslehrgängen enthalten die Ausschreibung Hinweise auf besondere Bedingungen Fragen zur Auswahl der Teilnehmer, Inhalten des Lehrgangs und dessen Organisation sind die Akademiereferentenzuständig. Unter Abteilungen und Referate oder in der Lehrgangsbeschreibung sind die Kontaktdaten hinterlegt
Lehrkräfte nichtstaatlicher Schulen können sich ebenfalls bewerben. Für Unterkunft und Verpflegung wird vom Veranstalter ein Unkostenbeitrag erhoben. Die Schulträger werden gebeten, diesen Betrag und die anfallenden Fahrtkosten zu übernehmen sowie die nötige Unterrichtsbefreiung zu gewähren. Der Unkostenbeitrag für Unterkunft und Verpflegung beläuft sich auf 66,00 € pro Tag. Von diesem Pauschalbetrag entfallen 38,00 € auf die Unterkunft und 28,00 € auf die Verpflegung (Frühstück 8,00 €, Mittagessen 11,00 € und Abendessen 9,00 €).
Auch virtuelle Lehrgänge sind dienstliche Veranstaltungen, werden also wie Lehrgänge im Präsenzformat behandelt. Durch die Teilnahme an einem virtuellen Lehrgang muss nicht zwingend Unterricht ausfallen oder vertreten werden und der Lehrgangsverlauf kann zeitlich und örtlich flexibler gestaltet werden. Daraus ergeben sich vor allem Abweichungen beim Bewerbungsverfahren, dem Lehrgangsverlauf und dem Lehrgangsort. So sind z. B. rein virtuelle Fortbildungen nicht genehmigungspflichtig. Weitere Hinweise bieten Ihnen der Ausschreibungstext des jeweiligen Lehrgangsangebots und die Beschreibung der E-Learning-Formate auf dieser Website.