Zulassungsvoraussetzung: abgeschlossenes Lehramtsstudium in Physik oder Chemie
Zuständigkeit: OE 2.2
Beschreibung:
Durch die Teilnahme wird bei bestandener Abschlussprüfung am Ende des Lehrgangs die Qualifikation erworben, die Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten an der Schule wahrzunehmen. Grundlage ist die gültige Strahlenschutzverordnung und das gültige Strahlenschutzgesetz.