Beschreibung

Schwerpunkt des Referats ist die Medienpädagogik einschließlich Mediendidaktik, Medienerziehung, Medienkunde, aktive Medienarbeit, Medientechnik an Schulen und das Medienrecht (mit Schwerpunkt Urheberrecht und Datenschutz). Darüber hinaus befasst sich das Referat mit Informationstechnologie an Realschulen (einschließlich der Weiterqualifizierung von IT-Fachlehrkräften).

Ein weiteres wichtiges Thema unserer Lehrgänge ist die Ausbildung von Datenschutzbeauftragten an Schulen sowie die Qualifizierung der medienpädagogischen Beraterinnen und Berater digitale Bildung (mBdBs) wie in der kultusministeriellen Bekanntmachung „Beratung digitale Bildung in Bayern“ vom 28. Mai 2019, Az. I.4-BS4400.27/130/47 geregelt.

Zu den kontinuierlichen Angeboten und Dienstleistungen zählt die Koordination und fachliche Betreuung der medienpädagogischen Beraterinnen und Berater digitale Bildung (mBdBs) und der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für den Datenschutz an bayerischen Schulen.

Daneben engagiert sich das Referat in medienpädagogischen Projekten, kooperiert eng mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung und berät Schulen, übergeordnete Dienststellen und Sachaufwandsträger unmittelbar in medienrechtlichen und medientechnischen Fragen.


Weiterbildung für Fachlehrkräfte an Realschulen für das Fach Informationstechnologie

Die Zertifizierung von Fachlehrkräften an Realschulen im Fach Informationstechnologie wurde mit der kultusministeriellen Bekanntmachung Az. V.1-5 S 6154-PRA.83 834 vom 19. September 2012 neu geregelt.


Wichtige Termine:

  • Anmeldung zum Vorbereitungskurs für die Prüfung in Informationstechnologie über FIBS
    Voraussetzung: gleichzeitige oder zeitnahe Anmeldung zur Prüfung im selben Schuljahr

  • Fachwissenschaftliche (schriftliche) Prüfung und fachdidaktische (praktische) Prüfung
    Anmeldung: nach der Anmeldung zum Vorbereitungskurs direkt bei der OE 5.7 mit dort erhältlichem Formular unter Nachweis der geforderten Vorqualifikation
    Anmeldeschluss: siehe Vorbereitungskurs in FIBS!


Beratung digitale Bildung in Bayern

Das Referat Medienpädagogik koordiniert und betreut die mediendädagogischen Beraterinnen und Berater digitale Bildung in Bayern (mBdBs) fachlich - s. a. KMBek „Beratung digitale Bildung in Bayern“ vom 28. Mai 2019, Az. I.4-BS4400.27/130/47.

Das umfangreiche Aufgabenfeld der BdBs, insbesondere der mBdBs, sei daher hier dargestellt:

Anliegen der Beratung digitale Bildung ist es, die sinnvolle Nutzung digitaler Medien im Bereich von Schule und Unterricht zu fördern und Medienbildung als Schulentwicklungsprozess zu begleiten. Im Sinne der Vernetzung und Zusammenarbeit als zentrale Merkmale der Digitalisierung können die Beraterinnen und Berater im Bereich der Lehrkräftefortbildung gemäß Ziffer 3.1 der KMBek zur Lehrkräftefortbildung in Bayern vom 9. August 2002 auchüberregional und schulartübergreifend tätig sein.

  • Die „Medienpädagogischen Beraterinnen und Berater digitale Bildung“ („mBdBs“) fokussieren ihre Aktivitäten auf die medienpädagogische Beratung und medienpädagogische Fortbildung.
  • Die „Informationstechnischen Beraterinnen und Berater digitale Bildung“ („iBdBs“) legen ihren Tätigkeitsschwerpunkt auf die informationstechnische Beratung und informationstechnische Fortbildung.
  • Als Tandem pflegen sie gemeinsam Netzwerke, vermitteln Kontakte, unterstützen die Schulaufsicht bei der Begleitung der Schulen im Bereich der digitalen Bildung.
  • Sie erarbeiten Konzepte für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht (ggf. auch in Zusammenarbeit mit Fachlehrkräften).
  • Sie beraten Schulen bei der medienbezogenen Schulentwicklungsarbeit (unter anderem auf der Grundlage der jeweiligen Medienkonzepte).
  • Sie wirken bei der Weiterentwicklung der Fortbildungsplanung innerhalb der Medienkonzeptarbeit der Schulen mit und evaluieren Fortbildungsmaßnahmen.
  • Sie wirken als Bindeglieder zwischen den verschiedenen Ebenen der Lehrkräftefortbildung und koordinieren Fortbildungsbedarfe, Referentinnen und Referenten sowie Fortbildungsressourcen in ihren jeweiligen Themengebieten.
  • Sie identifizieren kooperationsgeeignete Fortbildungsangebote von Hochschulen und anderen externen Angeboten auf Ebene der Regionalen Lehrkräftefortbildung.
  • Sie bilden Lehrkräfte fort und wirken bei der Ausbildung angehender Lehrkräfte mit.
  • Sie stehen den Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich für lokale Informationsveranstaltungen zu medienpädagogischen und informationstechnischen Fragen für Erziehungsberechtigte oder Lehrkräfte zur Verfügung.
  • Sie beraten Schulen und Aufwandsträger bei der Entwicklung von Ausstattungsplänen und der Weiterentwicklung der IT-Ausstattung unter Berücksichtigung schulart- sowie schulspezifischer Anforderungen.
  • Sie bewerten Ausstattungspläne der Schulen, z. B. in Bezug auf deren Votums-Konformität und deren pädagogische Angemessenheit.
  • Sie wirken darüber hinaus an der Umsetzung von regionalen und landesweiten, durch staatliche Stellen genehmigten oder initiierten medienpädagogisch-informationstechnischen Maßnahmen mit.
  • Sie erstellen Beratungsmaterialien und stellen diese zentral (auch digital) bereit.

In ihrer Tätigkeit arbeiten sie auch eng mit den Verantwortlichen für die Regionale Lehrkräftefortbildung sowie den Schulentwicklungskoordinatorinnen und -koordinatoren zusammen, im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschule auch mit den Fachberaterinnen und -beratern IT.

Die Fortbildungen und Informationsveranstaltungen werden entweder von den Beraterinnen und Beratern digitale Bildung (in Rücksprache mit der zuständigen Dienststelle) selbst initiiert oder finden auf Einladung von Schulen und Institutionen statt.

Bei großen Einzugsbereichen soll sich die Fortbildung ggf. auf Veranstaltungen mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, z. B. Seminarlehrkräften oder Fortbildungsplanerinnen und -planer, konzentrieren.

Die Beraterinnen und Berater arbeiten schwerpunktmäßig im regionalen Bereich, können aber auch für überregionale Veranstaltungen angefordert werden, etwa wenn sie Fachleute für spezielle Themenbereiche sind. In diesem Zusammenhang können sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch eine Expertinnen- und Expertentätigkeit ausüben, etwa bei der Beratung von Dienststellen oder dem Staatsministerium.

Sie nehmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Aufgaben im schulnahen außerschulischen Bereich wahr.

Die Verzahnung medienpädagogischer und informationstechnischer Fragestellungen erfordert eine enge Kooperation zwischen den Beraterinnen und Beratern digitale Bildung. Sie gelten als Ansprechpartnerinnen und -partner sowohl für Lehrkräfte mit geringen Vorerfahrungen als auch für jene mit umfangreichem Vorwissen im Medienbereich und erfüllen die vorstehend aufgeführten Aufgaben – jeweils bezogen auf die von ihnen vertretene Schulart und inhaltliche Schwerpunktsetzung.

  • Beratungsschwerpunkt Medienpädagogik von Jugendmedienschutz und Präventionsmaßnahmen bis zu Mediendidaktik und rechtlichen Rahmenbedingungen der unterrichtlichen Umsetzung, an der Grund- und Mittelschule bedingt durch das Klassenlehrkräfteprinzip auch einschließlich fachlicher und fachdidaktischer Fragestellungen
  • Vermittlung medienpädagogischer Kenntnisse und Kompetenzen
  • Information über aktuelle, die Schulen und die Erziehungsberechtigten betreffende Fragen des Jugendmedienschutzes und Bereitstellung von passendem Beratungsmaterial (ggf. auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Jugendarbeit)
  • Auswahl und Vorstellung geeigneter Bildungssoftware (ggf. auch fachbezogen)
  • Beratung zu digitaler Bildung vor allem für Schulen und Eltern

Immer, wenn es um Beratung und Fortbildung, Schulentwicklung, Beschaffungs- und Baumaßnahmen im medien- und kommunikationstechnischen Bereich geht, ist die bzw. der regionale BdB die richtige Ansprechperson.

Die/den für Sie zuständigen mBdB und iBdB finden Sie hier:
mebis.bayern.de/infoportal/bdb/.
Sie können nach Regierungsbezirk, Schulart und Themenschwerpunkten suchen.