das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
Zum 1. Januar 2022 traten neue Vorschriften zur Teilnahmepflicht am elektronischen Rechtsverkehr in Kraft. Diese verpflichten alle Behörden inkl. Schulen am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilzunehmen. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen müssen als elektronische Dokumente übermittelt werden. Als sicherer Übermittlungsweg kommt derzeit das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) in Betracht. Die notwendige Software zum Empfangen und Versenden von beBPo-Nachrichten sowie zur Verwaltung des beBPo („Governikus COM Vibilia“) steht allen Nutzern über eine Landeslizenz des Freistaats Bayern kostenlos zur Verfügung.
Zur Einrichtung und Nutzung des beBPO werden Ihnen folgende Fortbildungen und Unterstützungshilfen angeboten:
Die unterschiedlichen Ansprechpartner mit Kontaktdaten für den organisatorischen und technischen Support sind im PDF-Leitfaden auf der letzten Seite gelistet.