FAQ-Bereich

Aufgrund der hohen Bewerberzahlen für die beiden ersten Sequenzdurchläufe soll diese Maßnahme vorerst jährlich angeboten werden. Über die Modalitäten informiert jeweils ein KMS. Auch bei einer wiederholten Bewerbung muss diese jedes Mal erneut eingereicht werden.

Grundsätzliches:
Bitte beachten Sie, dass nur rechtzeitig eingegangene und vollständig ausgefüllte Bewerbungen bearbeitet werden können! Bitte sehen Sie nach Bewerbungsschluss von Nachfragen ab, da die Bearbeitung der Bewerbungen sonst unnötig verzögert wird. Für eine bereits begonnene Sequenz sind keine weiteren Lehrgangsanmeldungen möglich.

Vorbereitungssequenz nicht-vertieft:
Bewerbungen finden zu einem im entsprechenden KMS angegebenen Zeitfenster sowohl über ein digitales Bewerbungsformular statt, das analog unterschrieben und als Scan auf dem Dienstweg über die Schulleitung – bei beruflichen Schulen (ausgenommen FOSBOS) zusätzlich über die Regierungen – an die ALP (u.beissbarth@alp.dillingen.de) weitergeleitet wird, als auch über FIBS. Hierbei ist bereits unbedingt darauf zu achten, dass alle Personaldaten korrekt erfasst und die benötigten Angaben vollständig eingegeben sind. Eine Zu- oder Absage erfolgt nach Rückmeldung aus dem Ministerium über FIBS.

Vorbereitungssequenz vertieft:
Bewerbungen finden zu einem im entsprechenden KMS angegebenen Zeitfenster sowohl über ein digitales Bewerbungsformular statt, das analog unterschrieben und als Scan über die Schulleitung an die ALP (u.beissbarth@alp.dillingen.de) weitergeleitet wird, als auch über FIBS. Hierbei ist bereits unbedingt darauf zu achten, dass alle Personaldaten korrekt erfasst und die benötigten Angaben vollständig eingegeben sind. Eine Zu- oder Absage erfolgt nach Rückmeldung aus dem Ministerium über FIBS.

Bewerben kann sich nur, wer unbefristet im bayerischen Schuldienst beschäftigt ist und über eine Befähigung für das Lehramt an öffentlichen Schulen verfügt (Erste und Zweite Staatsprüfung bzw. anerkannte Qualifikation).

Der Status „beurlaubt“ ist bei der Bewerbung anzugeben. In diesem Fall ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Nein, da die erforderliche Befähigung für das Lehramt an Realschulen, beruflichen Schulen bzw. Gymnasien nicht vorliegt.

Grundsätzlich können sich Oberstufen-Zertifizierte für die Vorbereitungssequenz (vertieft) bewerben.

Die Auswahl orientiert sich im Wesentlichen am Bedarf für die Versorgung des Ethikunterrichts vor Ort.

Die Anmeldung zu einer Sequenz verpflichtet dazu, diese vollständig zu durchlaufen, um im Anschluss daran die Erweiterungsprüfung abzulegen. Nur nach dem vollständigen Besuch aller Präsenzlehrgänge kann eine Teilnahmebescheinigung über das Absolvieren der Vorbereitungssequenz ausgestellt werden. Da diese Bescheinigung eine der Zulassungsvoraussetzungen für die universitäre Erweiterungsprüfung ist, kann hiervon nicht abgewichen werden. Im Falle einer Unterbrechung – ganz gleich aus welchen Gründen – kann keine Garantie für einen Platz in einer späteren Sequenz gegeben werden. Rechtsanspruch auf einen Wiedereinstieg besteht nicht.

Da nur der vollständige Besuch aller Sequenzlehrgänge zu einer Teilnahmebescheinigung führt, die die universitären Leistungsnachweise gemäß LPO I ersetzt und eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erweiterungsprüfung ist, müssen alle Präsenzveranstaltungen einer Sequenz besucht werden. Eine Anerkennung anderweitig erworbener Scheine oder Nachweise und somit eine Verringerung der zu besuchenden Präsenzveranstaltungen ist daher nicht möglich.

Teilnehmern nicht staatlicher Schulen entstehen außer den Fahrtkosten zusätzliche Kosten für Übernachtungen und Verpflegung (alle Präsenzlehrgänge beginnen und enden jeweils mit dem Mittagessen). Die entsprechende Anzahl der Mahlzeiten und Übernachtungen errechnet sich aus dem Umfang der Präsenzlehrgänge der jeweiligen Sequenz (s. Frage 14).

Alle Teilnehmer erhalten zudem  – abgesehen von diversen Unterlagen – im Laufe der Sequenz Literaturempfehlungen, zu deren Anschaffung im einen oder anderen Fall geraten wird. Dabei entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

„Nicht vertieft“ bezieht sich auf die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach „Ethik“ (§ 45 LPO I). Die Prüfungsämter der Universitäten bezeichnen damit von den für diese Sequenzen relevanten Lehramtsbefähigungen die für Realschulen und berufliche Schulen (nur QE 4).

„Vertieft“ bezieht sich auf die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Erweiterungsprüfung im Fach „Philosophie/Ethik“ (§ 76 LPO I). Die Prüfungsämter der Universitäten bezeichnen damit von den für diese Sequenzen relevanten Lehramtsbefähigungen die für Gymnasien.

Die zweijährigen Sequenzen bieten eine Hilfestellung bei der Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach Ethik (§ 45 LPO I, nicht vertieft) bzw. Philosophie/Ethik (§ 76 LPO I, vertieft). In dieser Zeit werden weder Hausarbeiten noch Prüfungen eingefordert. Es müssen auch keine Lehrproben erstellt oder gehalten werden.

Mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach wird die vollständige Facultas (i. V. m. der bereits bestehenden Lehramtsbefähigung) erworben, die Teilnahme am Vorbereitungsdienst mit Ablegung einer Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist nicht  möglich.

Für die Vorbereitungssequenz (nicht vertieft) sind viereinhalb Präsenzwochen eingeplant: drei einwöchige Lehrgänge (jeweils Montagmittag bis Freitagmittag) und drei halbwöchige Lehrgänge (jeweils Montagmittag bis Mittwochmittag oder Mittwochmittag bis Freitagmittag), davon ein halbwöchiger in Online-Präsenz.

Für die Vorbereitungssequenz (vertieft) sind sechseinhalb Präsenzwochen eingeplant: fünf einwöchige Lehrgänge (jeweils Montagmittag bis Freitagmittag) und drei halbwöchige Lehrgänge (jeweils Montagmittag bis Mittwochmittag oder Mittwochmittag bis Freitagmittag), davon zwei halbwöchige in Online-Präsenz.

Der vollständige Besuch aller Präsenz- und Online-Präsenzlehrgänge ist Voraussetzung für die Bescheinigung des Sequenzbesuchs und somit für die Zulassung zur Erweiterungsprüfung.

Das jeweilige KMS informiert über die Zeiträume, in denen Präsenzeinheiten geplant sind. Pro Schuljahr soll möglichst eine davon in den Ferien stattfinden. Da die Lehrgangsplanungen von verschiedenen internen Rahmenbedingungen an der ALP und anderen möglichen Tagungsorten (z. B. Gars am Inn) abhängen, stehen die Lehrgangstermine in der Regel ca. ein halbes Jahr vorher fest und werden erst dann in FIBS bzw. auf der Homepage der ALP veröffentlicht. Da jedoch v. a. die Zeiträume der Abschlussprüfungen ausgespart werden, muss damit gerechnet werden, dass die Termine mit anderen schulischen Veranstaltungen und Terminen (wie Fahrten oder Zeugnisgeschäften und Konferenzen) kollidieren. Für diesen Fall bescheinigt die Schulleitung mit Befürwortung der Bewerbung eine Freistellung.

Die Vorbereitungssequenz (nicht vertieft) (gemäß LPO I § 45) besteht aus sechs Lehrgangseinheiten:

  1. Klassiker I (ganze Woche)
  2. Religionsphilosophie (Halbwoche)
  3. Klassiker II (ganze Woche)
    Nach den Sommerferien, zweites Jahr:
  4. Angewandte Ethik (eine Bereichsethik) (Halbwoche, online)
  5. Didaktik (ganze Woche)
  6. Prüfungsvorbereitung (Halbwoche)

Hinzu kommen Phasen des vor- und nachbereitenden Eigenstudiums.

Die Vorbereitungssequenz (vertieft) (gemäß LPO I § 76) besteht aus acht Lehrgangseinheiten:

  1. Klassiker I (ganze Woche)
  2. Klassiker II (ganze Woche)
  3. Religionsphilosophie (ganze Woche)
  4. Klassiker III (ganze Woche)
    Nach den Sommerferien, zweites Jahr:
  5. Angewandte Ethik (Bereichsethik 1) (Halbwoche, online)
    und
  6. Angewandte Ethik (Bereichsethik 2) (Halbwoche, online)  
  7. Didaktik (ganze Woche)
  8. Prüfungsvorbereitung (Halbwoche)

Hinzu kommen Phasen des vor- und nachbereitenden Eigenstudiums.

Die viereinhalb (nicht vertieft) bzw. sechseinhalb (vertieft) Präsenzwochen konzentrieren sich auf die inhaltlichen Prüfungsanforderungen, wie sie in den Fachparagraphen der Lehramtsprüfungsordnung I (§ 45 bzw. § 76 LPO I) aufgeführt sind, können diese aber nur exemplarisch ansprechen. Die Teilnehmer erhalten Unterlagen sowie Hinweise und Empfehlungen bezüglich der Primär- und Sekundärliteratur sowie die Möglichkeit zum Austausch mit Universitätsvertretern und zur Bildung eventueller Lerngruppen. All dies ist als Hilfestellung für die notwendigen Phasen des vor- und nachbreitenden Eigenstudiums gedacht.

§ 45 Ethik (nicht vertieft)
§ 76 Philosophie/Ethik (vertieft)

Der Aufwand für das Eigenstudium lässt sich nur schwer einschätzen, da hier verschiedene individuelle Faktoren und Rahmenbedingungen der Teilnehmer eine Rolle spielen. Die Sequenz ist als Unterstützungsmaßnahme zur Vorbereitung gedacht. Eine eigenständige Vor- und Nachbereitung (zu der die Teilnehmer in den Lehrgängen Hinweise bekommen) ist jedoch nötig. Das Bilden von Lerngruppen innerhalb der über zwei Jahre bestehenden Teilnehmerbekanntschaften wird allerdings durch die Kontaktmöglichkeiten während der Präsenzeinheiten erleichtert.

Die in den Literaturlisten aufgeführten Buchtitel werden im einen oder anderen Fall zur Anschaffung empfohlen. Andere müssten von den Teilnehmern ggf. über Fern- oder Ausleihe organisiert werden.

Umfang und Planung der Vorbereitungszeit liegen vollständig in den Händen der Teilnehmer. Anrechnungsstunden für die Teilnahme an der Sequenz oder (feste) freie Tage zur Vorbereitung sind (seitens des StMUK) nicht vorgesehen.

Die Prüfungsteile (hier: jeweils drei schriftliche Prüfungen) und inhaltlichen Prüfungsanforderungen sind in den entsprechenden Fachparagraphen der Lehramtsprüfungsordnung I (§ 45 bzw. § 76 LPO I) geregelt.

Die Berechnung der Fachnote ist in § 3 LPO I festgelegt.

§ 3 Fachnote
§ 45 Ethik (nicht vertieft)
§ 76 Philosophie/Ethik (vertieft)

Sie benötigen keinen Studienplatz an einer Universität, sondern müssen sich nur termingerecht zur entsprechenden Erweiterungsprüfung (nicht vertieft oder vertieft) an einer Universität anmelden.

Die Anmeldung zum jeweiligen Prüfungstermin erfolgt in der Regel ca. ein halbes Jahr vorher und persönlich im Prüfungsamt der jeweiligen Universität, wo auch über den Anmeldeschluss und die Zulassungsvoraussetzungen (Erstes Staatsexamen und die mit der Bescheinigung des vollständigen Sequenzbesuches abgegoltenen universitären Leistungsnachweise) informiert wird. Die Sequenzbescheinigung kann bis zu zwei Arbeitstage vor Prüfungsbeginn nachgereicht werden.

Es wird empfohlen, bezüglich der Anmelde- und Prüfungstermine die Homepageinformationen der Universitäten im Auge zu behalten!

2. Sequenzdurchlauf 2022/2024:
Anmeldeschluss für die Erweiterungsprüfung im Herbst 2024 ist der 1. Februar 2024. Der Nachweis über den Sequenzbesuch kann bis zu zwei Arbeitstage vor der Prüfung nachgereicht werden.

3. Sequenzdurchlauf 2023/2025: 
Anmeldeschluss für die Erweiterungsprüfung im Herbst 2025 ist der 1. Februar 2025. Der Nachweis über den Sequenzbesuch kann bis zu zwei Arbeitstage vor der Prüfung nachgereicht werden.

Es wird empfohlen, bezüglich der Anmelde- und Prüfungstermine die Homepageinformationen der Universitäten im Auge zu behalten!

Im Prinzip besteht die Möglichkeit, sich völlig selbstständig auf die Klausuren vorzubereiten und die Prüfung abzulegen. Nach der neuen LPO I müssen bei der Anmeldung zum Examen neben der jeweiligen Lehrbefähigung (nicht vertieft bzw. vertieft) jedoch auch verschiedene universitäre Leistungsnachweise vorgelegt werden, die die Studierenden während ihres grundständigen Lehramtsstudiums regulär erwerben und die durch die Bescheinigung eines vollständigen Sequenzbesuches an der ALP ersetzt werden können.

Ein unabhängiger berufsbegleitender Erwerb dieser in der LPO I näher beschriebenen Leistungsnachweise wird an den bayerischen Universitäten, welche dazu berufsbegleitende Kurse und Seminare anbieten, unterschiedlich gehandhabt. Informationen dazu müssten an den jeweiligen Fakultäten und in den Prüfungsämtern der Hochschulen erfragt werden.

Das StMUK informiert auf seiner Webseite folgendermaßen über eine universitäre Erweiterungsmöglichkeit im Fach Ethik für Lehrkräfte mit einem Diplom-, B.A.- oder M.A.-Abschluss:

„Das Lehramt an beruflichen Schulen (Masterstudiengänge in Berufs- oder Wirtschaftspädagogik) kann […] erweitert werden:

  1. […]
  2. Durch entsprechende zusätzliche Studienleistungen im Bachelor- und Masterstudiengang Berufs- oder Wirtschaftspädagogik, die durch die Universität mit einem Zertifikat in einem weiteren Unterrichtsfach (z.B. […], Ethik, […]) bescheinigt werden können.“

Für dieses Zertifikat ist eine festgelegte Anzahl von ECTS-Punkte erforderlich, die über den Zeitraum mehrerer Semester durch universitäre Lehrveranstaltungen erworben werden. Da deren Termine jedoch nicht unbedingt mit den schulischen Unterrichtszeiten kompatibel sind, bietet sich dieser Weg berufsbegleitend nur in eingeschränktem Maße an.

Weitere Hinweise zu dieser Erweiterungsmöglichkeit für das Lehramt an beruflichen Schulen finden Sie z.B. auf den Webseiten