Beratungslehrkräfte sind bei Fragen zur Schullaufbahn, bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen, bei der Beratung von Schule und Lehrkräften und in der Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten kompetente und geschätzte Ansprechpartner, die Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitungen umfassend informieren, beraten und unterstützen.
Lehrkräfte erwerben die Qualifikation als Beratungslehrkraft durch Ablegen der Erweiterungsprüfung zur Ersten Lehramtsprüfung gemäß § 112 LPO I. Interessierten Lehrkräften stehen dafür mehrere Möglichkeiten offen:
Lehrkräften aus dem Raum Bamberg, Eichstätt und München, die die Erste Staatsprüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft ablegen wollen, wird empfohlen, sich an den entsprechenden Universitäten zu bewerben.
Für die zweijährige Weiterbildung an der ALP Dillingen (inkl. Regionalkurse) besteht folgende zeitliche und inhaltliche Konzeption:
Die Weiterbildung zur Beratungslehrkraft beginnt jährlich in der ersten Osterferienhalbwoche mit einer Einführungsveranstaltung, an der alle vom Staatsministerium zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen.
Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung sind die folgenden Elemente der Sequenzlehrgänge erfolgreich zu absolvieren:
Bei den Regionalkursen werden fünf der sechs Präsenzlehrgänge durch Studientage an der jeweils durchführenden Staatlichen Schulberatungsstelle ersetzt.
In der Weiterbildung zur Beratungslehrkraft werden für die Tätigkeit der Beratungslehrkräfte bedeutsame Kenntnisse aus der Psychologie und der Schulpädagogik sowie praxisrelevante Kompetenzen vermittelt. Dies umfasst insbesondere die folgenden Themen:
Die Zulassung zur abschließenden Ersten Staatsprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten zweijährigen Weiterbildungsmaßnahme voraus. Die Erste Staatsprüfung selbst besteht aus einer schriftlichen Prüfung, in der ein Beratungsfall aus der Praxis zu bearbeiten ist (Prüfungsdauer: 4 Stunden).
Sehr geehrte Damen und Herren,
schön, dass Sie an der gut zweijährigen Weiterbildung zur Beratungslehrkraft 2025 – 2027 interessiert sind. Klären Sie bitte vor einer Bewerbung um einen Platz in der Weiterbildungssequenz im Gespräch mit Ihrer Schulleitung, ob eine entsprechende Bewerbung überhaupt möglich ist.
Für die Zulassung zur Weiterbildung zur Beratungslehrkraft 2025 – 2027 müssen von dem Bewerber bzw. der Bewerberin zwei Prozesse angestoßen werden:
Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss sich in FIBS auf den Einführungslehrgang 108/070 „Einführungsveranstaltung in die Weiterbildung zur Beratungslehrkraft 2025 - 2027 (A4)" bewerben. Hier ist keine Genehmigung via FIBS möglich!
Prozess 1 dient nur der Datenerfassung und der Unterstützung der Verwaltungsabläufe und ersetzt nicht den formalen Prozess 2 der eigentlichen Bewerbung!
Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss das schulartspezifische Bewerbungsformular ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und auf dem üblichen Dienstweg mit allen Stellungnahmen auf der jeweiligen Instanz an die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) übermitteln bzw. im Bereich der staatlichen Gymnasien direkt an das StMUK.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) trifft die Entscheidung über die Besetzung der Plätze in der Weiterbildung zur Beratungslehrkraft. Das entsprechende KMS wird voraussichtlich Ende Januar 2025 zugestellt.
Für alle Schularten gilt:
Zur digitalen Erfassung Ihrer Bewerbungsdaten muss zusätzlich zur Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsformulars unbedingt auch eine Bewerbung über FIBS erfolgen. Bitte klicken Sie dazu auf den folgenden Direktlink: https://fibs.alp.dillingen.de/lehrgangssuche?container_id=364346
Wegen der dienstlichen Relevanz der Weiterbildung zur Beratungslehrkraft ist das Bewerbungsverfahren bis auf Weiteres folgendermaßen geregelt:
Achtung: Sämtliche Bewerbungen müssen der Akademie bis spätestens 15. November, im Bereich der staatlichen Beruflichen Schulen bis 15. Oktober, des Vorjahres vorliegen. Meldungen die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Jeder Bewerbung ist eine Stellungnahme der Dienstvorgesetzten beizufügen, die auf folgende Aspekte Bezug nimmt:
Mit der Bewerbung verpflichten sich die zugelassenen Teilnehmer, die Weiterbildung im vollen Umfang zu durchlaufen und die Prüfung nach den Bestimmungen gemäß § 112 LPO I abzulegen.
Bitte beachten Sie: Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erwartet, dass die Tätigkeit der Beratungslehrerin bzw. des Beratungslehrers grundsätzlich mindestens für die Dauer von fünf Jahren ausgeübt wird.
Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass auch für Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in der Vergangenheit erfolglos beworben haben, bei erneuter Bewerbung das ausgefüllte Bewerbungsformular zusammen mit der gesonderten Stellungnahme der Schulleitung über den üblichen Dienstweg an die Akademie geleitet wird.
Bitte beachten:
Für zugelassene Bewerberinnen und Bewerber der Qualifizierungssequenz 2025 – 2027 findet die verpflichtende Einführungsveranstaltung vom 14. – 16. April 2025 statt.
Die Lehrgänge im Rahmen der Weiterbildung zur Beratungslehrkraft liegen im Zuständigkeitsbereich der Organisationseinheit „Schulberatung, Weiterbildung zur Beratungslehrkraft nach LPOI, Lese-Rechtschreib-Störung, Rechenstörung, Lerncoaching und Lernberatung“ der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung.
Kontakt:
StD Helmut Bach
Telefon: (0 90 71) 53-1 26
E-Mail: h.bach@alp.dillingen.de
Sekretariat :
Sabine Bötticher
Telefon: (0 90 71) 53-3 04
E-Mail: s.boetticher@alp.dillingen.de