Beratungslehrkräfte

Beratungslehrkräfte sind bei Fragen zur Schullaufbahn, bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen, bei der Beratung von Schule und Lehrkräften und in der Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten kompetente und geschätzte Ansprechpartner, die Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitungen umfassend informieren, beraten und unterstützen.

Lehrkräfte erwerben die Qualifikation als Beratungslehrkraft durch Ablegen der Erweiterungsprüfung zur Ersten Lehramtsprüfung gemäß § 112 LPO I. Interessierten Lehrkräften stehen dafür mehrere Möglichkeiten offen:

  • Die Qualifikation kann zum einen im Rahmen eines Erweiterungsstudiums (grundständige oder nachträgliche Erweiterung) an einer Universität (Ludwig-Maximilians-Universität München, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, nur grundständig: Universität Augsburg) erworben werden.
  • Zum anderen werden an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) Dillingen jedes Jahr Sequenzlehrgänge zur Weiterbildung zum Erwerb der Qualifikation als Beratungslehrkraft angeboten. Einige dieser Lehrgänge finden als sogenannte Regionalkurse an den Staatlichen Schulberatungsstellen statt. Die Zulassung für diese Weiterbildungs­ver­an­stal­tungen erfolgt durch das StMUK.

Lehrkräften aus dem Raum Bamberg, Eichstätt und München, die die Erste Staatsprüfung für die Qualifikation als Beratungslehrkraft ablegen wollen, wird empfohlen, sich an den entsprechenden Universitäten zu bewerben.

Für die zweijährige Weiterbildung an der ALP Dillingen (inkl. Regionalkurse) besteht folgende zeitliche und inhaltliche Konzeption:

Die Weiterbildung zur Beratungslehrkraft beginnt jährlich in der ersten Osterferienhalbwoche mit einer Einführungsveranstaltung, an der alle vom Staatsministerium zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber teilnehmen.

Für eine erfolgreiche Teilnahme an der Weiterbildung sind die folgenden Elemente der Sequenzlehrgänge erfolgreich zu absolvieren:

  • drei virtuelle Bausteine, die online bearbeitet werden
  • sechs Präsenzlehrgänge
  • eine Praxisarbeit (schriftliche Bearbeitung eines Beratungsfalles aus der eigenen Schulpraxis)

Bei den Regionalkursen werden fünf der sechs Präsenzlehrgänge durch Studientage an der jeweils durchführenden Staatlichen Schulberatungsstelle ersetzt.

In der Weiterbildung zur Beratungslehrkraft werden für die Tätigkeit der Beratungslehrkräfte bedeutsame Kenntnisse aus der Psychologie und der Schulpädagogik sowie praxisrelevante Kompetenzen vermittelt. Dies umfasst insbesondere die folgenden Themen:

  • Das bayerische Schulsystem und das deutsche Schulwesen
  • Pädagogische und psychologische Grundlagen der Beratung
  • Für die Schulberatung relevante Konzepte und Methoden der Beratungspsychologie
  • Schulische Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • Kooperation mit anderen Beratungseinrichtungen

Die Zulassung zur abschließenden Ersten Staatsprüfung setzt die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten zweijährigen Weiterbildungsmaßnahme voraus. Die Erste Staatsprüfung selbst besteht aus einer schriftlichen Prüfung, in der ein Beratungsfall aus der Praxis zu bearbeiten ist (Prüfungsdauer: 4 Stunden).

Sehr geehrte Damen und Herren,

schön, dass Sie an der gut zweijährigen Weiterbildung zur Beratungslehrkraft 2025 – 2027 interessiert sind. Klären Sie bitte vor einer Bewerbung um einen Platz in der Weiterbildungssequenz im Gespräch mit Ihrer Schulleitung, ob eine entsprechende Bewerbung überhaupt möglich ist.

Für die Zulassung zur Weiterbildung zur Beratungslehrkraft 2025 – 2027 müssen von dem Bewerber bzw. der Bewerberin zwei Prozesse angestoßen werden:

Prozess 1

Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss sich in FIBS auf den Einführungslehrgang 108/070 „Einführungsveranstaltung in die Weiterbildung zur Beratungslehrkraft 2025 - 2027 (A4)" bewerben. Hier ist keine Genehmigung via FIBS möglich!

Prozess 1 dient nur der Datenerfassung und der Unterstützung der Verwaltungsabläufe und ersetzt nicht den formalen Prozess 2 der eigentlichen Bewerbung!

Prozess 2

Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss das schulartspezifische Bewerbungsformular ausfüllen, eigenhändig unterschreiben und auf dem üblichen Dienstweg mit allen Stellungnahmen auf der jeweiligen Instanz an die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) übermitteln bzw. im Bereich der staatlichen Gymnasien direkt an das StMUK.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) trifft die Entscheidung über die Besetzung der Plätze in der Weiterbildung zur Beratungslehrkraft. Das entsprechende KMS wird voraussichtlich Ende Januar 2025 zugestellt.

Für alle Schularten gilt:

  • Schulen können für die Weiterbildung zur Beratungslehrkraft nur berücksichtigt werden, wenn akuter Bedarf besteht, d.h. wenn sie entweder aktuell keine Beratungslehrkraft haben oder bereits jetzt absehbar ist, dass spätestens im Februar 2028 sicher keine Beratungslehrkraft zur Verfügung stehen wird.
  • Aus Kapazitätsgründen kann grundsätzlich nur eine Bewerberin bzw. ein Bewerber je Schule zur Weiterbildung zugelassen werden.
  • Zur digitalen Erfassung Ihrer Bewerbungsdaten muss zusätzlich zur Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsformulars unbedingt auch eine Bewerbung über FIBS erfolgen. Bitte klicken Sie dazu auf den folgenden Direktlink: https://fibs.alp.dillingen.de/lehrgangssuche?container_id=364346

Wegen der dienstlichen Relevanz der Weiterbildung zur Beratungslehrkraft ist das Bewerbungsverfahren bis auf Weiteres folgendermaßen geregelt:

  1. Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus staatlichen Grund- und Mittelschulen
    sind die Bewerbungen mit dem Bewerbungsformular auf dem Dienstweg über die Regierungen an die Akademie zu richten.

    Zur digitalen Erfassung Ihrer Bewerbungsdaten muss zusätzlich zur Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsformulars unbedingt auch eine Bewerbung über FIBS erfolgen. Bitte klicken Sie dazu auf den folgenden Direktlink: https://fibs.alp.dillingen.de/lehrgangssuche?container_id=364346
     
  2. Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus staatlichen Förderschulen
    sind die Bewerbungen mit dem Bewerbungsformular auf dem Dienstweg über die Regierungen an die Akademie zu richten.

    Zur digitalen Erfassung Ihrer Bewerbungsdaten muss zusätzlich zur Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsformulars unbedingt auch eine Bewerbung über FIBS erfolgen. Bitte klicken Sie dazu auf den folgenden Direktlink: https://fibs.alp.dillingen.de/lehrgangssuche?container_id=364346
     
  3. Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus staatlichen Realschulen
    sind die Bewerbungen mit dem Bewerbungsformular auf dem Dienstweg über die MB-Dienststelle an die Akademie zu richten.

    Zur digitalen Erfassung Ihrer Bewerbungsdaten muss zusätzlich zur Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsformulars unbedingt auch eine Bewerbung über FIBS erfolgen. Bitte klicken Sie dazu auf den folgenden Direktlink: https://fibs.alp.dillingen.de/lehrgangssuche?container_id=364346
     
  4. Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus staatlichen Gymnasien (einschließlich Bayernkolleg)
    schreiben die Schulleitungen die Weiterbildung zur Beratungslehrkraft schulintern aus und wählen die nach dienstrechtlichen Erwägungen geeignetste Lehrkraft aus. Wichtig: Diese schulinterne Ausschreibung darf erst zu Beginn des Schuljahres erfolgen, in dem die Weiterbildung begonnen werden soll. Anschließend sind die Bewerbungsunterlagen wie folgt einzureichen:
     
    • An das StMUK, Ref. V.8: Das ausgefüllte Zulassungsformular "Bewerbung" wird von der Schulleitung direkt an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. V.8, gesendet.
    • An die ALP: Das Bewerbungsformular ist ausschließlich von der Bewerberin bzw. dem Bewerber, der bzw. die von der Schulleitung ausgewählt wurde, auszufüllen. Das Bewerbungsformular wird von der Schulleitung direkt an die ALP gesendet.
    • Zur digitalen Erfassung Ihrer Bewerbungsdaten muss zusätzlich zur Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsformulars unbedingt auch eine Bewerbung über FIBS erfolgen. Bitte klicken Sie dazu auf den folgenden Direktlink: https://fibs.alp.dillingen.de/lehrgangssuche?container_id=364346

      Für genauere Informationen zum Zulassungsverfahren und zur Funktionsvergabe am Gymnasium werden die Schulleitungen dringend um Beachtung des KMS IV.9–BP4156–3. 94167 vom 22.10.2019 gebeten.
       
  5. Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus staatlichen beruflichen Schulen
    schreiben die Schulleitungen die Weiterbildung zur Beratungslehrkraft schulintern aus. Nach Eingang der Bewerbungen leiten die Schulleitungen alle Bewerbungen, inkl. einen Dreiervorschlag, nach den Funktionsvergaberichtlinien mit Stellungnahme sowie die Bewerbungsformulare aller Bewerberinnen und Bewerber und zwar ausschließlich bei vorliegendem Bedarf (s. o.) umgehend, spätestens jedoch bis zum 15. Oktober an die Regierung bzw. die MB-Dienststelle weiter. Regierungen bzw. MB-Dienststellen leiten die Bewerbungsunterlagen kontinuierlich an das Staatsministerium. Die ALP benötigt lediglich die Bewerbungsformulare aller Bewerberinnen und Bewerber.

    Zur digitalen Erfassung Ihrer Bewerbungsdaten muss zusätzlich zur Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsformulars unbedingt auch eine Bewerbung über FIBS erfolgen. Bitte klicken Sie dazu auf den folgenden FIBS-Direktlink: https://fibs2.alp.dillingen.de?event_id=344556
     
  6. Bei Bewerberinnen und Bewerbern aus kommunalen und privaten Schulen
    sind die Bewerbungen mit dem Bewerbungsformular auf dem dort üblichen Dienstweg an die Akademie zu richten. Außerdem sind Nachweise über das Vorliegen einer Lehramtsbefähigung der Bewerberin und Bewerber zu erbringen.

    Zur digitalen Erfassung Ihrer Bewerbungsdaten muss zusätzlich zur Einreichung des ausgefüllten Bewerbungsformulars unbedingt auch eine Bewerbung über FIBS erfolgen. Bitte klicken Sie dazu auf den folgenden FIBS-Direktlink: https://fibs2.alp.dillingen.de?event_id=344556

Achtung: Sämtliche Bewerbungen müssen der Akademie bis spätestens 15. November, im Bereich der staatlichen Beruflichen Schulen bis 15. Oktober, des Vorjahres vorliegen. Meldungen die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Jeder Bewerbung ist eine Stellungnahme der Dienstvorgesetzten beizufügen, die auf folgende Aspekte Bezug nimmt:

  1. Eignung für die Beratungslehrertätigkeit
     
  2. bereits erfolgte oder in nächster Zukunft geplante Einweisung in die Aufgaben der Beratungslehrkraft
     
  3. Befähigung der Bewerberinnen und Bewerber für ein Lehramt an öffentlichen Schulen

    Im Bereich der Gymnasien kann diese gesonderte Stellungnahme unterbleiben.

Mit der Bewerbung verpflichten sich die zugelassenen Teilnehmer, die Weiterbildung im vollen Umfang zu durchlaufen und die Prüfung nach den Bestimmungen gemäß § 112 LPO I abzulegen.

Bitte beachten Sie: Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erwartet, dass die Tätigkeit der Beratungslehrerin bzw. des Beratungslehrers grundsätzlich mindestens für die Dauer von fünf Jahren ausgeübt wird.

Aus organisatorischen Gründen ist es erforderlich, dass auch für Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in der Vergangenheit erfolglos beworben haben, bei erneuter Bewerbung das ausgefüllte Bewerbungsformular zusammen mit der gesonderten Stellungnahme der Schulleitung über den üblichen Dienstweg an die Akademie geleitet wird.

Bitte beachten:
Für zugelassene Bewerberinnen und Bewerber der Qualifizierungssequenz 2025 – 2027 findet die verpflichtende Einführungsveranstaltung vom 14. – 16. April 2025 statt.

Die Lehrgänge im Rahmen der Weiterbildung zur Beratungslehrkraft liegen im Zuständigkeitsbereich der Organisationseinheit „Schulberatung, Weiterbildung zur Beratungslehrkraft nach LPOI, Lese-Rechtschreib-Störung, Rechenstörung, Lerncoaching und Lernberatung“ der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung.

Kontakt:

StD Helmut Bach
Telefon: (0 90 71) 53-1 26
E-Mail: h.bach@alp.dillingen.de

Sekretariat :

Sabine Bötticher
Telefon: (0 90 71) 53-3 04
E-Mail: s.boetticher@alp.dillingen.de