Gründe für Migration und Flucht sind vielfältig: von politischen und sozialen Konflikten, Menschenrechtsfragen und Demografie bis hin zu Armut und Klimawandel.
Die geplante Zuwanderung und Aufenthalt in Deutschland ist rechtlich durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geregelt.
Als Bürgerin oder Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz gelten andere Bedingungen als für Zuwandernde aus Drittstaaten. Grundsätzlich benötigen nicht deutsche Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel. Davon sind im Aufenthaltsgesetz sieben verschiedene Aufenthaltstitel vorgesehen.
Je nach Beweggrund und Herkunftsland bringen schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus dem Ausland, die in das bayerische Schulsystem aufgenommen werden, unterschiedlichste Voraussetzungen mit.
Im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) ist die Schulpflicht für alle Schülerinnen und Schüler unter dem Artikel 35 „Schulpflicht“ geregelt, auch für Kinder und Jugendliche nicht deutscher Staatsangehörigkeit.