Das Anbieter- und Genehmigerportal von der neuen Version von FIBS wird von Anbietern der Lehrerfortbildung zur Bearbeitung der Lehrgänge und der Bewerbungen genutzt. Die Genehmigung von Bewerbungen auf Lehrgänge wird von den Schulaufsichten und Schulen auf dem Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS erteilt.
Sollten Sie Ihre Schule noch nicht umgezogen haben, dann können Sie das nach der Freischaltung (Migration) Ihres persönlichen Zugangs in dem FIBS-Anbieter- und Genehmigerportal nachholen (siehe Schritt für Schritt: Anleitung zur Registrierung der Schulleitung auf der Plattform FIBS 2). Hierzu benötigen Sie einmalig die bisherigen Zugangsdaten der Schule (siehe Video-Tutorial: Migration der Schule).
Mitglieder der Schulleitungen, Vorgesetzte und die Schulaufsicht genehmigen Bewerbungen.
Die Genehmiger der Schulen genehmigen die Fortbildungen der Lehrkräfte in der Verwaltungsoberfläche von FIBS, dem Anbieter- und Genehmigerportal.
Weitere Informationen finden Sie in den unten folgenden Abschnitten dieser Seite:
Begleitende Schreiben des StMUK zu dem seit 29.06.2023 gültigen Genehmigungsverfahren von Fortbildungen:
Grund-/Mittelschulen, Förderschulen, Berufsschulen
Realschulen, Gymnasien, FOS/BOS
Frage:
Unsere Schule hat eine neue Schulleitung. Was ist zu tun?
Antwort:
!!! Bitte beachten Sie: In den persönlichen Zugängen sind Ihre personenbezogenen Daten incl. der Bewerbungen auf Lehrgänge und Lehrgangshistorie zugänglich. Diese Zugänge dürfen nicht übertragen werden. Die Bearbeitungsrechte werden über die Ihnen zugeordneten Gruppen (und Rollen) organisationsspezifisch gesteuert.!!!
Frage:
Müssen sich die Lehrkräfte im Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 anmelden?
Antwort:
Eine Registrierung im Anbieter- und Genehmigerportal in FIBS 2 ist nur für jene Personen erforderlich, welche in dem Anbieter- und Genehmigerportal von FIBS 2 Aufgaben zu übernehmen haben. Lehrkräfte ohne Aufgaben im besagten Anbieter- und Genehmigerportal sollten sich dort nicht registrieren.
Frage:
Ist es sinnvoll oder notwendig alle Lehrkräfte in der „Mitarbeiterverwaltung“ aufzunehmen?
Antwort:
Ja, jeder an der Schule beschäftigte Nutzer sollte der Gruppe der Mitarbeiter zugeordnet sein. Nur Mitglieder der Gruppe Mitarbeiter von zumindest einer Organisation (Schule) haben das Recht sich in FIBS auf Fortbildungen zu bewerben.
Hinweis: Um das Fortbildungsportal ausrollen zu können ist es notwendig die Beantragung des Mitarbeiterstatus bei einer Schule (Organisation) in FIBS 2 aktiv zu schalten. Das Hinzufügen einer Schule in „Eigene Daten“ führt daher zu einer „Anfrage“ auf Zuweisung zur Schule. Um eine Schule migrieren zu können müssen Sie Mitarbeiter dieser Schule in FIBS sein. Bitte kontaktieren Sie hierzu den Helpdesk.
Merkzettel: Schuljahres / Schulleiterwechsel