Seminar Bayern
für Verkehrs- und
SicherheitsErziehung

DGUV Information 202-047 Mit der Schulklasse sicher unterwegs

Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) 08.09.1994

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) §§ 21 Ziff. 2, 22

Straßenverkehrsordnung (StVO) §§ 20, 21

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) § 35a Ziff. 6

Definition: Linienverkehr vs. Gelegenheitsverkehr

  • Schüler- und Kindergartenkinder-Beförderung in Bussen nach § 21 StVO und § 34a StVZO
  • Linienverkehr (tägl. Schülertransport, Schulbusverkehr) → Sitz- und Stehplätze sind erlaubt.
  • Gelegenheitsverkehr (Klassen-, Theaterfahrt, Wandertag, …) → nur Sitzplätze erlaubt/jedes Kind braucht einen eigenen Sitzplatz.
  • Die Anschnallpflicht hängt von der Verkehrsart und der Zulassungsart des Busses ab. Vorhandene Sicherheitsgurte sollen in jedem Fall genutzt werden.
  • Steh- und Sitzplätze müssen im Bus ausgewiesen sein.
  • Sonderfall Kleinbus: Alle Passagiere müssen in jedem Fall angeschnallt sein

Kinder unterwegs im Straßenverkehr
Prävention in NRW

Landesverband Oberbayerischer Omnibusunternehmen e.V.
LBO-Schulbusfibel "Guten Morgen Busfahrerin, guten Morgen Busfahrer!"

ADAC Kinder im Schulbus: Diese Regeln gelten

Guten Morgen Busfahrer
Film zur Aktion

Hier geht es zur Homepage von Coolrider.
Coolrider: Streit verhindern, vor Mobbing schützen, Vandalismus eindämmen.
Seit 2002 haben sich 2.300 Schüler an 50 Schulen im Raum Nürnberg als "Coolrider" ausbilden lassen.
Nachdem im letzten Schuljahr Augsburg hinzukam, ist 2013/14 die Ausweitung auf weitere
Regierungsbezirke geplant: Aschaffenburg, Rosenheim, München, Regensburg, Freyung.

KUVB Schülerfahrten im Sommer: Aber sicher (Faltblatt)

Schulbus - das sicherste Verkehrsmittel (Pressemitteilung)
Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr

Aufsicht bei Bushaltestellen
"Die Aufsichtspflicht der Schule besteht grundsätzlich nur für das Schulgebäude sowie das gesamte Schulgelände. Liegt in Ausnahmefällen zulässigerweise die Bushaltestelle auf dem Schulgelände selbst, besteht hier auch eine Aufsichtspflicht durch die Schule." aus:  DGUV Information 202-046 Mit dem Bus zur Schule
Abweichende Regelung in Bayern § 4 AVBaySchFG: Beaufsichtigung durch Schulaufwandsträger im Schulbus und während Wartezeiten in der Schulanlage außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts.

Filme in ByCS (nur mit ByCS-Zugang aufrufbar)

 

Coolrider: Streit verhindern, vor Mobbing schützen, Vandalismus eindämmen.
Seit 2002 haben sich 2.300 Schüler an 50 Schulen im Raum Nürnberg als "Coolrider" ausbilden lassen.
Nachdem im letzten Schuljahr Augsburg hinzukam, ist 2013/14 die Ausweitung auf weitere
Regierungsbezirke geplant: Aschaffenburg, Rosenheim, München, Regensburg, Freyung.
Coolrider: ein preisgekröntes Projekt!

Hier geht es direkt zur Homepage von Coolrider.

Informationsblätter der Bundespolizei
Sicheres Verhalten auf Bahnanalagen
Bahnanlagen sind keine Spielplätze! ....

Olis Chance (9 - 14 Jahre)
Film unter You Tube

 

Bahnschienen und Bahnschranken
Die Sendung mit der Maus